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Société Protectrice
des Animaux du Maroc

The Humane Society
of Morocco
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Gesetzentwurf zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens der Tiere in Marokko

Einführung des Gesetzentwurfs zum Schutz von Tierrechten und Wohlbefinden in Marokko

Der Société Protectrice des Animaux du Maroc (Spa in Marokko) ist stolz darauf, den neuen Gesetzentwurf zum Schutz von Tierrechten und Wohlbefinden vorzustellen, die wir geschrieben und dem marokkanischen Parlament vorgelegt haben.
Inspiriert nach internationalen Maßstäben soll dieser Gesetzentwurf den Respekt, die Würde und das Wohlergehen von Tieren garantieren. Es führt strenge Maßnahmen gegen Grausamkeit ein, reguliert den Tierhandel und schlägt die Einrichtung einer engagierten Tierpolizei vor.
Die Gesetzesvorlage enthält eindeutige Verpflichtungen gegenüber Tierbesitzern, einschließlich der Impfung, Sterilisation und Identifizierung von Haustieren. Es verbietet die Zucht und den Verkauf von Hunden und Katzen und bietet schwerwiegende Sanktionen für Straftaten.
Darüber hinaus gewährt es für Straßentiere und Wild einen besonderen Schutz und fördert die öffentliche Bildung zum Tierschutz.
Diese vorgeschlagene Gesetzgebung markiert einen erheblichen Fortschritt zu einem harmonischen Koexistenz zwischen Menschen und Tieren in Marokko.

Right's Schutzgesetz
und Tierschutz in Marokko

Präambel

ICH.

In Marokko wird es immer offensichtlicher, dass das wachsende Bewusstsein der Bevölkerung in Bezug auf die Notwendigkeit, den Schutz von Tieren zu garantieren, insbesondere in der menschlichen Umgebung, zu garantieren, wesentlich ist. Tiere sind Wesen mit Sensibilität, deren Rechte geschützt werden müssen, wie in internationalen Standards und anerkannten guten Praktiken festgelegt werden. Daher müssen die lokalen und nationalen Behörden fortgeschrittene Vorschriften zum Schutz von Tieren, ihres Wohlbefindens und zur Verhinderung von Misshandlungen entwickeln, was zu einer kohärenten Reihe von Standards führt, die nach den Territorien verschiedene Schutzmechanismen festlegen.

Das Konzept des "Tierschutzes", definiert von der Weltorganisation für Tiergesundheit als "physischer und geistiger Zustand eines Tieres in Bezug auf die Bedingungen, unter denen es lebt und stirbt", ist sowohl in nationaler als auch in internationaler Ebene in viele Vorschriften integriert. Der marokkanische Zivilverfahrenskodex sollte auch die Verpflichtung, Inhaber des Eigentümers oder Inhaber eines anderen Rechts auf ein Tier festlegen, seine Rechte und Pflichten auszuüben und gleichzeitig die sensible Natur des Tieres und sein Wohlbefinden gemäß den Merkmalen jeder Art und der durch dieses Gesetz festgelegten Grenzen und sonstigen Vorschriften zu respektieren.

Das Hauptziel dieses Gesetzes besteht nicht nur darin, das Wohlbefinden der Tier zu garantieren, indem sie die ihnen angebotenen Bedingungen bewerten, sondern auch die Anerkennung und den Schutz der Würde der Tiere durch die Gesellschaft regulieren. Folglich behandelt dieses Gesetz Tiere nicht als Elemente unserer wirtschaftlichen Aktivität, sondern regiert unser Verhalten gegenüber ihnen als Lebewesen in unserem Koexistenzumfeld.

Dieses Gesetz vereint und harmonisiert bestehende Definitionen in den aktuellen Vorschriften für eine bessere Anwendung gemäß den Grundsätzen der Effizienz und rechtlichen Sicherheit.

In Marokko haben viele Haushalte mindestens ein Haustier. Es gibt jedoch Studien, die darauf hinweisen, dass nur eine Minderheit von Haustieren gesetzlich identifiziert wird, die sie dem Schutz von Schutz, der öffentlichen Sicherheit und der Erhaltung der Artenvielfalt aussetzen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Maßnahmen gegen den illegalen Haustierhandel zu ergreifen. Ein obligatorisches System zur Aufzeichnung von Hunden und Katzen, eine Definition kommerzieller reproduktiver Fortpflanzungsanlagen, die Verschärfung von Sanktionen in Bezug auf Tiermissbrauch und die Förderung der Adoption auf Kosten des Kaufs von Haustieren sind wesentliche Maßnahmen. Es ist auch wichtig, an Tierrettungszentren und nichtstaatlichen Tierschutzorganisationen eine angemessene finanzielle und materielle Unterstützung zu bieten.

Ii.

Der Zweck dieses Gesetzes zielt darauf ab, rechtliche Mechanismen umzusetzen, um den Tierschutz zu fördern und die hohe Aufgabe der Tiere in unserem Land zu verhindern, indem ein gemeinsames Rahmen in marokkanischen Gebieten festgelegt wird, an dem die Behörden und die Bürger in Übereinstimmung mit allen Tieren einbezogen werden.

Daher haben die Gesetzgeber noch nie echte Standards im Zusammenhang mit dem Schutz und dem Wohlbefinden von Tieren, die Verhaltenslinien gegenüber Tieren definieren, erstellt. Dies rechtfertigt die Notwendigkeit, dem Rechtsregime zum Schutz von Tieren in unserem Land Kohärenz zu verleihen, indem ein gemeinsames Mindestrechte und Verpflichtungen gegenüber Tieren festgelegt wird, unabhängig von dem Territorium, in dem sie sich befinden.

Lokale Verwaltungen im Rahmen der nationalen Gesetzgebung zur lokalen Verwaltung stellen ein grundlegendes Element dar, um die in diesem Gesetz vorgesehenen Bestimmungen wirksam zu gestalten. Sie stellen nicht nur den ersten Kontakt zwischen Bürgern und der Verwaltung dar, sondern auch eindeutig die Probleme, die direkt und indirekt mit dem Missbrauch von Tieren im Zusammenhang mit der Ausübung von Fähigkeiten in der Umwelt und des Schutzes der öffentlichen Gesundheit verbunden sind, wie durch nationale Gesetzgebung vorgesehen.

Der Besitz von Haustieren muss zu einer Verantwortung für die Fürsorge führen, um ein Lebewesen zu vermitteln, das sich von einem Objekt unterscheidet, und impliziert eine Verpflichtung zur Pflege seines Lebens, seiner Identifizierung und seiner Integration in die Umwelt.

Dieses Gesetz fördert die Adoptionsmechanismen verlassener Tiere, indem er Bildungs-, informative und Tierkontrollkriterien festlegt, um sicherzustellen, dass nicht identifizierte Tiere die Ausnahme in einem Standard darstellen, bei dem die meisten von ihnen identifiziert werden und bis zur tierärztlichen Versorgung aufweisen.

Darüber hinaus ist es wichtig, positive Listen von Arten zu entwickeln, die für Einfuhr, Wartung, Landwirtschaft und Handel genehmigt wurden, basierend auf einer wissenschaftlichen Bewertung. Es ist auch wichtig, die ökologischen und biologischen Vielfaltsressourcen in städtischen Gebieten durch Grünflächen zu erweitern, die Vernetzung zwischen Lebensräumen und die Schaffung von grünen Korridoren zu fördern und den illegalen Verkehr von exotischen und wilden Arten zu bekämpfen.

Diese positiven Listen sollten im Vergleich zu anderen Vorschriften wie dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit Wildflora und Flora nicht als Einschränkung angesehen werden, die mit dem Aussterben bedroht sind (CITES -Übereinkommen). Diese Vereinbarung bestimmt die Bedingungen für grenzüberschreitende Bewegungen bestimmter Arten, deren Überleben durch den Handel beeinträchtigt werden könnte. Es reguliert die Transport- und Zielbedingungen von Tieren, nicht jedoch diejenigen ihrer Inhaftierung, die durch andere Grenzen ergänzt werden müssen, die sich aus den bestehenden technischen, wissenschaftlichen und regulatorischen Fortschritten ergeben. Die einfache Berücksichtigung von Tieren als sensible Wesen muss in den Zivilverfahrenskodex eingeschrieben sein, um die Behörden zu verpflichten, das Wohlergehen der durch dieses Gesetz betroffenen Tiere zu garantieren. Der nationale Katalog der invasiven exotischen Arten erfordert auch die Möglichkeit der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt als einschränkender Faktor für die Inhaftierung von Wildtieren in Gefangenschaft. Schließlich müssen die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen die Kontrolle der öffentlichen Verwaltungen über die Inhaftierung von Wildtieren als Haustiere leiten.

III

Dieses Gesetz ist in einem vorläufigen Titel, sechs Titel, fünf zusätzlichen Bestimmungen, sechs Übergangsbestimmungen, einer Aufhebungsbestimmung und fünf endgültigen Bestimmungen strukturiert.

Der vorläufige Titel befasst sich mit den allgemeinen Aspekten im Zusammenhang mit dem Ziel des Gesetzes, seinem Umfang und definiert die Konzepte, die es enthält.

Der Titel I legt Verwaltungsmechanismen fest, die darauf abzielen, den Tierschutz zu fördern, Kapitel I das Prinzip der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen in dieser Angelegenheit zu widmen, unterschiedliche Zusammenarbeit und Beratungsorganisationen mit Vertretung von Menschen mit wissenschaftlichem und technischem Profil mit Vertretern von territorialen Verwaltungen und professionellen Institutionen in die Welt des Tierschutzes einzubinden.

Kapitel II reguliert das neue zentrale Animal Protection System -System als Unterstützung für öffentliche Verwaltungen, die für Tierschutz und Rechte zuständig sind.

Die Kapitel III, IV und V von Titel I regulieren die Instrumente zur Überwachung und Umsetzung von Richtlinien für öffentliche Tierschutz durch die Schaffung von Tierschutzstatistiken, die Konfiguration von territorialen Programmen zum Schutz von Tieren und zur Bereitstellung öffentlicher Verwaltungen wirtschaftlicher Mittel zur Umsetzung ihrer Richtlinien in Bezug auf Tierschutz.

Kapitel VI erklärt die notwendige Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Ministerabteilung und öffentlichen Einrichtungen, die direkt von dem Kampf gegen Tiermissbrauch betroffen sind.

Die Kapitel VII und VIII stellen die Verpflichtung der territorialen Verabreichungen fest, beide Protokolle für die Behandlung von Tieren in Notsituationen zu haben, die oft vergessen sind, was zu negativen Folgen für ihre Besitzer führt, und öffentliche Tierschutzzentren, sauber oder konzertiert, so dass die Gemeinde selbst in den Schutz von Tieren und luxativen Arbeiten nicht in Bezug auf private Entitäten und luxativen Menschen beteiligt sind.

Der Titel II befasst sich mit verantwortungsbewusstem Eigentum und Koexistenz mit Tieren, indem sie eine gemeinsame Reihe von Verpflichtungen und Verboten für Menschen erstellt, die für Haustiere und wilde Tiere in Gefangenschaft verantwortlich sind oder verantwortlich sind.

Insbesondere wird das Verbot des Opfers von Haustieren festgelegt, außer in den in diesem Gesetz vorgesehenen Fällen, die immer von einem Tierarzt durchgeführt werden und das Opfer von Tieren aus Standort, Alter oder Raum in den Einrichtungen nicht zulässt.

In Kapitel II wird insbesondere die Bedingungen der Haustiere sowohl in privaten Wohnungen als auch in offenen Räumen festgelegt, um Schutz und Tierrechte zu gewährleisten, sowie die für die Öffentlichkeit zugänglichen Zugang zu Verkehrs- und Einrichtungen. Insbesondere in Bezug auf Hundebesitzer ist es obligatorisch, zu diesem Zweck eine Ausbildung durchzuführen, um einen korrekten und verantwortungsvollen Besitz des Tieres zu erleichtern, das häufig durch das mangelnde Wissen in Bezug auf Management, Pflege und Besitz des Tieres bedingt ist.

Kapitel III reguliert Zucht, Besitz und Handel mit Wildtieren, nicht auf der positiven Liste der Haustiere sowie züchtende nicht einheimische Arten.

Kapitel IV legt die Grundlagen dessen fest, was für Tiere verantwortlich sein sollte, sowie die Förderung der Behörden der Aktivitäten, die darauf abzielen, die Grundkriterien für Besitz und Koexistenz für Tiere in der Gesellschaft zu verbreiten.

Kapitel V führt in unser Rechtssystem das Konzept einer positiven Liste von Haustieren ein, die ihren Besitz, ihre Übertragung und ihre Adoption ermöglicht, indem sie die Kriterien für die Sicherheit von Menschen, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt begünstigen, um Spezies zu begrenzen, die als Haustiere angesehen werden können.

Kapitel VI legt den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung freier Hunde- und Katzenpopulationen, Kolonien aus verlassenen maraudischen Hunden und Katzen, wandern oder nicht sterilisiert und deren Würfe, die das Produkt eines verantwortungslosen Eigentums darstellen, fest. Das Konzept der Hunde und der Gemeinschaftskatze wird eingeführt, der Hund oder die freie Katze, die in menschlichen Umgebungen lebt und aufgrund seiner mangelnden Sozialisierung nicht adoptierbar ist, und die globale Behandlung von IT wird mit nicht-tödlichen Methoden festgelegt, basierend auf der TNVRUndMinister.

Kapitel VII klassifiziert zum ersten Mal die verschiedenen Arten von Tierschutzunternehmen, abhängig von ihrem Ziel und festgelegt die Registrierungsbedingungen im Register für Tierschutz.

Titel III, in Bezug auf Zucht, Handel, Identifizierung, Übertragung und Transport von Tieren, reguliert in Kapitel I die Tierfarm und den Handel, die durch garantierte und klare Regeln bestimmt werden müssen, und unterscheidet die Tiere durch ihren Zustand sensibler Wesen. Die Auswahl kann nur von aufgezeichneten Züchter mit tierärztlichen Kontrollmechanismen getroffen werden, um sicherzustellen, dass sie verantwortungsbewusst und mäßig erfolgt.

Der Verkauf von Haustieren wird verboten. Ebenso ist eine freie Zuordnung vorgesehen, vorausgesetzt, sie spiegelt sich in einem Vertrag zwischen den Parteien wider.

AS, dieses Kapitel reguliert den Import und den Export von Haustieren, um der positiven Liste der Haustiere zu bestehen. Diese Vorschriften werden nicht gegen die Vorschriften im Zusammenhang mit tierärztlichen Kontrollen an den Grenzen und dem Zollsystem des Königreichs Marokko verstoßen, insbesondere, dass durch die Vorschriften in Bezug auf Kontrollen und andere offizielle Aktivitäten, die zur Gewährleistung der Anwendung von Lebensmitteln und Tiernahrungsmitteln sowie zur Gewährleistung der Gesundheits- und Tierschutzprodukte, auf Phytosanitärzusammenhängungen, auf Phytosanitärzusammenhänge festgelegt wurden.

Kapitel II des genannten Titels III behebt die Transportbedingungen von Tieren, die in den Rahmen des Gesetzes eintreten, um anständige Transportbedingungen und Respekts der physiologischen und ethologischen Bedürfnisse des Tieres zu gewährleisten.

Titel IV, reguliert die Verwendung von Tieren in kulturellen und festlichen Aktivitäten, indem sie in Übereinstimmung mit der Würde der sensiblen Wesen die Nutzungsbedingungen festlegen, um Situationen der Demütigung, Misshandlung und des Todes des Tieres zu vermeiden.

Titel V stellt das Konzept der Nichtunterstützung für Tiere vor, die für tierische Opfer von Fahrzeugunfällen in Gefahr sind und die Fahrer dazu zwingen, sofortige Unterstützung zu leisten. Es sieht vor, dass die Veterinärkosten durch die Versicherung gedeckt werden müssen und die Verantwortung der Eigentümer und Autofahrer klären, je nachdem, ob das Tier an einer Leine festgehalten wurde oder nicht.

Titel VI regelt die Inspektions- und Überwachungsfunktionen unter der Prämisse der Kompetenz der Regionen in der Inspektionsarbeit und der notwendigen Zusammenarbeit mit den Kräften und Sicherheitsorganisationen.

Titel VII legt das gemeinsame Regime von Straftaten und Sanktionen im Falle einer Nichteinhaltung der Rechtsbestimmungen sowie des Sanktionsverfahrens fest, bei dem die Regionen oder lokalen Unternehmen verantwortlich sind.
Die ergänzenden Bestimmungen beziehen sich auf das Rechtsregime, die für Assistenzhunde anwendbar sind, auf die Entwicklung des führenden Vordergrunds zum Schutz von Tieren und auf die spezifischen Fähigkeiten von Ministerien in Bezug auf die ihnen und ihren öffentlichen Organisationen zur Entwicklung eines nationalen Planes zum Schutz großer Affen sowie eines der Regierung vorgelegten Empfehlungen zu den ethischen Prinzipien und den Bedingungen für den Schutz von Tieren.

Die Übergangsbestimmungen legen das Regime fest, das vorübergehend für bestimmte Aspekte des Gesetzes anwendbar ist, wie die Zulassung oder den Erwerb von Titeln durch diejenigen, die derzeit mit Tieren arbeiten, das Verbot bestimmter Arten wie Haustiere, Besitzer von Zirkussen, Fahrten, Fahrgeschäften oder Fair -Ground -Attraktionen, die Tiere verkaufen, Hundeverkauf, Katzen und Färsen, in Vorbehalt, Besitz von Haustieren und Zetacen und Zetaken und Cetacacaceans, die PETS und Cetacacacaceans in Gezeiten.

Zu den endgültigen Bestimmungen gehören verschiedene Änderungen der Vorschriften der für ihre Anpassung an die Anforderungen und Bestimmungen aus diesem Gesetz erforderlichen Gesetze, deren verfassungsmäßige Basis, die regulatorische Evolution ermöglichen und das Datum seines Eintritts in Kraft setzen, sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft „Offizielles Bulletin“.
Die Gesetzesvorlage, die dieses Gesetz hervorbringt, entspricht den Grundsätzen einer guten Regulierung gemäß dem Gesetz der Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltung. Die Grundsätze der Notwendigkeit und Effizienz werden respektiert, indem die wirksame Nutzung öffentlicher Ressourcen garantiert wird, indem die Beteiligung von öffentlichen, staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltungen an Hochschulorganisationen optimiert wird, die den Tierschutz fördern. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird respektiert, indem Mindestvorschriften festgelegt werden, die für die erforderlichen Bedürfnisse wesentlich sind, ohne dass es Alternativen zu gesetzlichen Bestimmungen gibt, da alle vorgeschlagenen Maßnahmen ihre Einbeziehung in einen Standard dieses Rangs erfordern, aus Gründen der gesetzlichen Sicherheit und zur Gewährleistung ihrer Wirksamkeit. Es passt sich dem Prinzip der rechtlichen Gewissheit an, indem es die Konsistenz des Rechtssystems sowie sein Wissen durch seine Empfänger, insbesondere im Hinblick auf das Regime verantwortungsbewusster Eigentum und Koexistenz mit Tieren, durch die Erreichung eines stabilen, vorhersehbaren, integrierten Regulierungssystems, ein klarer und sicherer Rahmen, das sein Verständnis und Folge, die zu einem klaren und sicheren Rahmen ermöglicht werden, die Verständnis und das Verständnis und die Entscheidungsfunktion und das Verständnis und die Entscheidungsfunktion und das Verständnis und die Entscheidungsfunktion und das Erleichterung von Unternehmen und die Entscheidungsfunktion und das Ermessen und die Entschlossenheit und das Erfassen von Menschen und das Erstellen von Unternehmen und das Ermessen und die Entscheidungsfunktion und das Erleichterung.

Das Projekt reagiert auf das Prinzip der Transparenz und definiert die Ziele der eingeführten Bestimmungen klar und ermöglicht eine große Beteiligung seiner Empfänger. Ebenso befasst es sich mit dem Prinzip der Effizienz durch Rationalisierung der Verwendung öffentlicher Ressourcen und andererseits führten die eingeführten Verwaltungskosten zum Hauptziel des Gesetzes, das die höchstmögliche Wohlbefinden des Wohlbefindens und den Schutz von Tieren garantieren soll, die in der menschlichen Umwelt koexistieren.

Vorläufiger Titel

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1. Objet ET Champ D'Anwendung.
1. In diesem Gesetz wird im gesamten marokkanischen Gebiet das Rechtsregime zum Schutz und zum Wohlergehen von Haustieren (oder in spezifischen oder beruflichen Aktivitäten wie Sport, Falknerei, Rettungshunden usw.), Tieren der Produktion, Tieren, Tiere im wissenschaftlichen Experimentieren und Wildtieren in Gefangenschaft eingesetzt.

2. Tierrechte umfassen eine gute Behandlung, Respekt und Schutz, die aus ihrer Natur sensibler Wesen abgeleitet sind.

3. sind ausgeschlossen: Wildtiere nicht in Gefangenschaft.

Artikel 2. Ziel.
1. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den maximalen Schutz der Tierrechte und des Wohlbefindens zu erreichen.

2. Aktionen zur Erreichung dieses Ziels umfassen:
a) Förderung des verantwortungsvollen Besitzes.
b) Förderung des Schutzes von Tierrechten und Wohlbefinden.
c) gegen Misshandlungen und Verlassenheit kämpfen.
d) Förderung der Adoption und willkommen.
e) Entwickeln Sie Schulungs- und Bewusstseinsaktivitäten.
f) Förderung von Kampagnen zur Identifizierung, Impfungen und Sterilisation.
g) Förderung von Verwaltungsmaßnahmen zum Tierschutz.
h) Verpflichtungen für öffentliche Verwaltungen und Bürger festlegen.

Artikel 3. Definitionen.
Für den Zweck dieses Gesetzes meinen wir mit:

A) Haustier: Inländisches oder wildes Tier in Gefangenschaft, die hauptsächlich von Menschen zu Hause gepflegt werden, können sich unter guten Bedingungen für das Wohlbefinden seiner ethologischen Bedürfnisse an die Gefangenschaft anpassen und dass sein Besitz nicht dazu bestimmt ist, seine Produktionen für lukrative industrielle oder kommerzielle Zwecke zu konsumieren oder auszunutzen, und nicht auszunutzen, und es nicht ausnutzen. In jedem Fall werden Hunde, Katzen und Frettchen unabhängig von ihrem Ziel oder ihrem Wohnort als Haustiere angesehen. Produktionstiere werden nur als Haustiere angesehen, wenn der Eigentümer, wenn er sein produktives Ende verliert, sie als Haustiere im Haustierregister registrieren.

b) Inland oder Produktion: definiert gemäß den in Kraft gesetzlichen Gesetzen. Tiere, die zur Produktion, Reproduktion, Mast oder Schlachtung bestimmt sind, einschließlich Tieren, die für Fell oder Jagd bestimmt sind, sowie wilde Tiere, die für die Herstellung von Tierfutter oder -produkte oder einem anderen kommerziellen oder lukrativen Ende gemästet oder erhoben wurden. Hunde, Katzen und Frettchen sind ausgeschlossen. Produktionstiere werden nur als Haustiere angesehen, wenn der Eigentümer, wenn er sein produktives Ende verliert, sie als Haustiere im Haustierregister registrieren.

C) Wildtiere: Spezies, deren Genotyp/Phänotyp nicht durch menschliche Selektion modifiziert wurde, sei es in Gefangenschaft oder Freiheit.

D) Wildtiere in Gefangenschaft: Wildtiere in Gefangenschaft gehalten, dessen Genotyp/Phänotyp durch die menschliche Selektion nicht signifikant verändert wurde.

e) Verlassenes Tier: Wandertier ohne Begleitung, nicht identifiziert oder nicht behauptet, außer Hunden und Katzen aus Hunden- und Katzenkolonien.

f) Tier in Not: Tier in einer Situation der Verwundbarkeit oder Krankheit ohne angemessene Pflege.

g) Lave Animal: Wandering Tier, dessen Verlust gemeldet wurde.

h) Identifizierte Tier: Tier mit dem regulatorischen Identifizierungssystem.

i) Tier verwendet in bestimmten Aktivitäten: Haustiere, die in bestimmten Aktivitäten wie Sport oder Jagd verwendet werden.

J) Tier in beruflichen Aktivitäten verwendet: Haustiere, die bei beruflichen Aktivitäten verwendet werden, wie Rettungshunde oder Tiere von Sicherheitskräften.

K) Tierbekämpfung: Körperliche und geistige Zustand eines Tieres, das mit seinen Lebensunterhalts- und Todesbedingungen zusammenhängt, nach den Worten der Weltorganisation für Tiergesundheit.

l) Startseite: Formal mit einer Verwaltung oder einer Tierschutzeinheit zusammenarbeiten, um vorübergehend verlassene oder verlorene Tiere zu unterbringen.

m) Animal Protection Center: Einrichtung für die Unterbringung und Pflege von streunenden Tieren, verlassen oder beschlagnahmt, mit den notwendigen Infrastrukturen und Genehmigungen.

n) TNVR (Erfassung, Sterilisation, Impfung, Rückkehr): Methode zum Management von Hunden oder Gemeinschaftskatzen.

O) Hunde- oder Katzenkolonie: Gruppe von Hunden oder Katzen, die in halblibertischer Lebensdauer leben, abhängig von dem Menschen für ihren Lebensunterhalt, aber schwer zu Kontakte zu bringen.

P) Registrierter Züchter: Person, die im Register der Tierzüchter registriert ist.

Q) Hunde- oder Katzenkolonien -Wächter: Person, die berechtigt ist, sich um Hunde oder Katzen einer Kolonie zu kümmern, ohne sie zu besitzen.

r) Tierschutzunternehmen: Nicht -profitierende Organisationen, die sich dem Schutz, Rettung, Rehabilitation und Annahme von Tieren widmen.

S) Gebietsumgebung: Orte, die vom Menschen modifiziert und wiederhergestellt wurden, um ihre Anthropisierung zu verringern.

t) Sterilisation: Klinische Methode, die von Tierärzten durchgeführt wird, um ein Tier nicht zu reproduzieren.

U) Städtische Fauna: Wirbeltiere, die in städtischen Gebieten ohne bekannten Besitzer leben.

v) Community Dog oder Chat: Hund oder Katze, der in Freiheit lebt, abhängig von einem Territorium und schwer zu knüpfen.

W) Hundewandern: Hunde oder Hauskatze ohne Aufsicht.

x) Management von Hunde- und Katzenkolonien: Managementverfahren für Gemeinde- und Katzenkolonien, einschließlich Lebensmittel-, Volkszählungs- und Gesundheitsprogramme.

y) postive Liste der Haustiere: Liste der Tiere, die als Haustiere aufbewahrt werden können.

z) Misshandlung: Jeglicher Maßnahmen oder Unterlassung, die einem Tier Schmerzen, Leiden, Verletzungen oder Tod verursachen, ohne rechtliche Rechtfertigung.

AA) Sterbehilfe: Der durch ein Tier verursachte Tod, um unnötiges Leiden zu vermeiden, zertifiziert von einem Tierarzt.

BB) Zoologische Einrichtungen für Haustiere: Einrichtungen, die zur vorübergehenden oder dauerhaften Unterbringung von Haustieren genehmigt wurden.

CC) Verantwortlich: Person, die sich um ein Tier kümmert, ohne der Besitzer zu sein.

DD) Hilfshund: Hund speziell ausgebildet, um Menschen mit Behinderungen oder Störungen zu unterstützen.

EE) Person: Registrierter Eigentümer des Tieres.

FF) Animal Behavior Professional: Tierarzt oder qualifizierte Person in der Bildung und Änderung des Tierverhaltens.

GG) Tierschutz: Alle Gesetze und Handlungen zum Schutz von Tieren.

HH) Finale Tierschutz: Zuflucht für verlassene oder beschlagnahmte Tiere, wo sie bis zu ihrem Tod bleiben, ohne verkauft oder benutzt zu werden.

ii) Verantwortlicher Besitz: Alle Verpflichtungen, um das Wohlergehen von Tieren nach ihren ethologischen und physiologischen Bedürfnissen zu gewährleisten.

JJ) Veterinär Verhalten: Tierarzt spezialisiert auf die Prävention, Diagnose und Behandlung von Tierverhaltensstörungen.

KK) Verlagerung: Übertragung einer Hunde- oder Katzenkolonie an einem neuen Ort unter tierärztlicher Aufsicht.

LL) Annahme von Tieren: Übertragung des Eigentums verlassener Tiere durch ein Schutzzentrum oder ein Tierschutzunternehmen, das durch einen Vertrag formalisiert wurde.

Titre i

Förderung des Tierschutzes

Kapitel I

Statisches Management, Koordination und Teilnahme

Artikel 4. Förderung des Tierschutzes.
Das zuständige Ministerium ist für die Formulierung und Förderung des Schutzes, des Wohlbefindens und der Verteidigung der Tierrechtspolitik auf nationaler Ebene verantwortlich.

Artikel 5. National Animal Protection Council.
1. Ein National Animal Protection Council wird als interministerialer und interritorialer Beratungsauftrag geschaffen, der dem zuständigen Ministerium beigefügt ist.

2. Der Rat wird von einem Generaldirektor des zuständigen Ministeriums geleitet und umfasst Vertreter der betreffenden Ministerien, Regionen und lokalen Unternehmen sowie Tierschutzverbände. Die Zusammensetzung wird durch Regulierung mit der Teilnahme von Berufs- und Tierschutzorganisationen, einschließlich Biologen und Tierärzten, bestimmt.

3. Seine Funktionen umfassen:
a) Bewerten und befolgen Sie den Fortschritt in Bezug auf Tierschutz und Wohlbefinden.
b) Arbeitskriterien für die Anwendung des Gesetzes entwickeln, insbesondere gegen Aufgabe und für den verantwortungsvollen Besitz.
c) Initiativen in Bezug auf dieses Gesetz vorschlagen.

Artikel 6. Wissenschaftlicher und technischer Ausschuss für Schutz und Tierrechte.
1. Das wissenschaftliche und technische Komitee für Schutz und Tierrechte wird als beratender Einrichtung des National Animal Protection Council gegründet.

2. Der Ausschuss wird von einem Geschäftsführer mit Vertretern der Ministerien des Innenraums, der Landwirtschaft, der Gesundheit und der Umwelt geleitet.

3. Der Ausschuss kann andere wissenschaftliche, technische Fachkräfte und assoziative Akteure umfassen.

4. Seine Hauptfunktionen sind:
a) Beraten Sie den National Animal Protection Council.
b) Untersuchen Sie die Anfragen zur Aufnahme oder Überarbeitung der positiven Liste der Haustiere.
c) Verbesserungen für Tierschutz und Wohlbefinden vorschlagen.

5. Das Komitee trifft sich mindestens einmal im Jahr, um wissenschaftliche und technische Fortschritte zu überarbeiten.

6. Der Betrieb und die Teilnahme anderer Fachkräfte werden durch Regulierung definiert.

Artikel 7. Gleichgewicht der Vertretung Männer-Frauen.
Die Zusammensetzung und Funktionsweise der Organe müssen ein Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen garantieren, sofern nicht berücksichtigt und objektive Gründe.

Artikel 8. Keine Erhöhung der Ausgaben.
Der Betrieb dieser Körper wird mit den entsprechenden menschlichen, technischen und budgetarischen Ressourcen versorgt.

Kapitel II

Zentrales Registersystem zum Tierschutz

Artikel 9. Schaffung des zentralen Registersystems zum Tierschutz.
1. Das zentrale Registersystem für den Tierschutz wird geschaffen, das dem zuständigen Ministerium beigefügt ist, um die Register der Regionen zu koordinieren.

2. Das System umfasst das Register der Tierschutzunternehmen, die Animalverhaltensfachleute, das PET -Register und das Register von Haustieren von Haustieren.

3. Regionen müssen Informationen gemäß den vom zuständigen Ministerium definierten Interoperabilitätskriterien in dieses System einbeziehen.

Artikel 10. Art des zentralen Registersystems zum Tierschutz.
1. Dieses einzigartige System unterstützt öffentliche Verwaltungen in ihren Fähigkeiten in Bezug auf Schutz und Tierrechte.

2. Es erstreckt sich auf das gesamte marokkanische Gebiet, gemäß den von Marokko unterzeichneten internationalen Verträgen.

3. Die wichtigste rechtliche Grundlage für diese Behandlung ist das öffentliche Interesse am Schutz der Tierrechte.

4. Nur die für diese Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten werden verarbeitet.

5. Das zuständige Ministerium und die Regionen sind für die Daten verantwortlich.

6. Jedes Register hat spezifische Ziele wie:
a) Registrierung von Tierschutzunternehmen.
b) Registrierung von Tierverhaltensprofis.
c) Registrierung von Haustieren und ihren Eigentümern.
d) Registrierung von Haustiereinrichtungen für Haustiere.

7. Personen werden über die Erhaltung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Gesetzen informiert.

8. Die Registrierung erfolgt automatisch aus den für die interessierten Parteien verantwortlichen Aussagen.

9. Die Verarbeitung von Informationen und Zugriffsbedingungen wird durch die Regulierung bestimmt.

Artikel 11. Unfähigkeit für die Ausübung tierischer Berufe.
Um registriert zu werden, sollten Sie nicht für die Ausübung tierbezogener Berufe unglücklich sein. Die Vorschriften werden den Prozess der Überprüfung dieses Kriteriums festlegen.

Artikel 12. Datenschutz.
1. In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 09-08 im Zusammenhang mit dem Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten wendet das zuständige Ministerium geeignete Sicherheitsmaßnahmen an, um den Datenschutz zu gewährleisten.

2. Die interessierten Parteien haben alle Rechte an ihren persönlichen Daten.

3. In jedem Fall werden die gesammelten Daten auf die für die Erkenntnis der in Artikel 10 gemäß Artikel 10 beschriebenen Zwecke gemäß dem Prinzip der Datenminimierung beschränkt.

Kapitel III

Statistiken zum Tierschutz

Artikel 13. Ziel der Statistik zum Tierschutz.
– Die zuständige Ministerabteilung wird sich mit anderen Verwaltungen koordinieren, um Statistiken zum Tierschutz zu entwickeln.
– Ziel ist es, den Zustand des Tierschutzes in Marokko zu kennen, um die Richtlinien zu verbessern und zu bewerten.

Artikel 14. Inhalt der Statistik zum Tierschutz.
1. Statistiken umfassen Daten von:
– Das zentrale System der Register für Tierschutz und andere relevante Ministerarchive.
– Die positive Liste der Haustiere.
– Regionen, Städte und lokale Einheiten im Rahmen ihrer Fähigkeiten in Bezug auf Tierschutz und Wohlbefinden.
– Unternehmen, die im Register of Animal Protection Enities registriert sind.
– Der nationale Orden der Tierärzte.
– Das Ministerium für Energieübergang und nachhaltige Entwicklung.
– Das nationale Strafstatistiksystem.

2. Die zuständigen Stellen werden die Informationen zur Entwicklung von Statistiken und die Beantwortung von Anfragen nach Informationen von internationalen Organisationen und Bürgern bereitstellen. Die Koordination wird mit der hohen Planungskommission erfolgen.

Artikel 15. Veröffentlichung von Statistiken zum Tierschutz.
1. Die zuständige Ministerabteilung wird Statistiken entwickeln und veröffentlichen und ihnen Regionen, Städte, lokale Unternehmen, Tierschutzunternehmen und andere interessierte Parteien zur Einführung öffentlicher Politiken zur Verbesserung der Lebensqualität von Tieren zur Verfügung stellen.

2. Vor der Veröffentlichung wird dem National Animal Protection Council ein regelmäßiger Bericht über den Staat und die Entwicklung des Tierschutzes vorgelegt.

3. Die wichtigsten Indikatoren werden in Abstimmung mit der hohen Planungskommission in den nationalen Statistikplan integriert.

Kapitel IV

Planung der Richtlinien zur Schutz von öffentlichen Tier

Artikel 16. Plan National de Protection Animale.
1. Der National Animal Protection Plan ist ein Planungsinstrument, das darauf abzielt, die Krankheit zu beseitigen, die Tiere zugefügt und die koordinierte Handlung öffentlicher Verwaltungen fördert.

2. Der Plan umfasst:
– Eine Diagnose der Situation von Haustieren und Tierschutzzentren.
– Quantitative und qualitative Ziele für seine Gültigkeitsdauer.
– Maßnahmen gegen kranke Behandlung und Aufgabe von Tieren, einschließlich Diagnose, Zielen und spezifischen Maßnahmen.
– Die für die Ausführung erforderlichen Haushaltsschätzungen.
– Andere Maßnahmen, die von der allgemeinen Verwaltung des Staates entwickelt werden sollen.

Artikel 17. Entwicklung und Genehmigung des Nationalen Tierschutzplans.
1. Die zuständige Ministerabteilung, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Energieministerium und nachhaltiger Entwicklung, dem Landwirtschaftsministerium und dem Orden der Tierärzte wird den nationalen Tierschutzplan entwickeln.

2. Der Prozess wird öffentliche Konsultationen und die Teilnahme wirtschaftlicher, sozialer und nichtstaatlicher Organisationen umfassen.

3.. Der Plan wird alle drei Jahre erstellt und vom Ministerrat nach Rücksprache mit dem wissenschaftlichen und technischen Komitee für Tierschutz und dem National Animal Protection Council genehmigt.

Artikel 18. Territoriale Tierschutzprogramme.
1. Die öffentlichen Verwaltungen müssen ihre territorialen Tierschutzprogramme genehmigen.

2. Diese Programme umfassen Maßnahmen zur Beseitigung von Krankheiten und die Verringerung der Aufgabe von Haustieren sowie die folgenden Aspekte:
– Verbreitung von Sterilisationsförderungskampagnen, Krankheitsprävention und Tieridentifizierung.
– Bürgerbewusstsein für die Respekt vor Tieren und den Kampf gegen ihre Aufgabe oder Misshandlung.
– Förderung der Adoption von Haustieren.
– Hunde- und Katzenmanagementprogramme.
– Bildungs-, Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Krankheit und Aufgabe.
– Autorisierte Identifizierungs- und Zuchtkontrollprogramme.

3. Programme können unabhängig oder in andere soziale oder Umweltpläne integriert sein.

4. Die Verwaltungen bewerten regelmäßig die erzielten Fortschritte und die Wirksamkeit der angewendeten Maßnahmen, wodurch Ziele sowie qualitative und quantitative Indikatoren festgelegt werden.

5. Die Ergebnisse der Programme werden öffentlich sein.

S.

Kapitel v

Förderung des Tierschutzes und der Ressourcen -Stiftung

Artikel 19. Förderung des Tierschutzes und der Zuweisung von Mitteln.
1. Die zuständige Ministerabteilung muss:
a) Förderung durch angemessene Anreize, Investitionen, Management und Organisation des Tierschutzes, insbesondere durch die Entwicklung von Plänen, Instrumenten und Projekten zur Verwaltung von Tierschutzzentren.
b) Entwickeln Sie andere Maßnahmen und erstellen Sie zusätzliche Instrumente, um die Haustierrechte zu verteidigen.
c) tragen zur Umsetzung der in den territorialen Tierschutzprogrammen enthaltenen Maßnahmen bei.
d) Förderung der Annahme von Tierschutzmaßnahmen durch angemessene Anreize.
e) Förderung der Einrichtung nachhaltiger Managementmodelle für Hunde- und Katzenkolonien.
f) Förderung und Förderung von Tierschutzinitiativen oder -studien durch Bildung und soziales Bewusstsein.
g) Finanzierung und Entwicklung spezifischer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tierschutz.

2. Um dies zu tun, wird die Finanzierung von:
a) Die im allgemeinen Staatshaushalt registrierten Beträge.
b) Alle anderen Finanzierungsquellen, die festgelegt werden können.

3. Die Begünstigten der oben genannten Ressourcen können sein:
A) Regionen, Städte und lokale Einheiten.
b) Nichtregierungsorganisationen oder private nicht -profitierende Unternehmen, die an Tierschutz arbeiten.
c) Die Kräfte und Sicherheitsbehörden, die in Fragen des Tierschutzes kompetent sind.
d) Universitätsforscher oder Forschungsgruppen, die an Themen arbeiten, die für den Fortschritt des Schutzes von Tierrechten und Wohlbefinden relevant sind.

V.

Kapitel VI

Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen

Artikel 20. Institutionelle Zusammenarbeit.
1. Die Informationen, die zwischen öffentlichen Institutionen in Bezug auf Beschwerden, Verfahren und Resolutionen in Bezug auf diesen Artikel ausgetauscht werden, werden Teil der Tierschutzstatistik sein.

2. Die Agenten der National Water and Forest Agency, das Department of the Environment, die zuständigen Einrichtungen der Generaldirektion der nationalen Sicherheit, die Royal Gendarmerie und die Verwaltungsrichtlinien, werden in ihren jeweiligen Fähigkeiten, alle Kontrolle, Inspektion und andere in diesem Gesetz enthaltene Maßnahmen, ohne Vorsprung der Fähigkeiten von Regionen und Städten durchführen.

3. Die zuständige Ministerabteilung, die die durch die geltenden Gesetzgebung festgelegten Fähigkeiten respektiert, wird die Entwicklung von Vereinbarungen mit anderen öffentlichen Verwaltungen fördern, um das Bewusstsein für jegliche Form von Tiermissbrauch zu schärfen, insbesondere in den folgenden Bereichen:
a) Ausbildung und Bewusstsein der Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die Funktionen im Zusammenhang mit Tierschutz und Rechten ausüben.
b) Organisation von Ausbildungsprogrammen für Personen, die wegen Straftaten oder Verbrechen gegen den Schutz von Fauna und Tieren beantragt oder verurteilt wurden.
c) Ausbildung von Minderjährigen mit den Werten der Pflege und des Tierschutzes.
d) Ausbildung für den Besitz von Tieren für Eigentümer oder zukünftige Eigentümer von Haustieren.

Kapitel VII

Protokolle in Notsituationen

Artikel 21. Zivilschutzpläne.
Zivilschutzpläne müssen Tierschutzmaßnahmen gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes enthalten.

Kapitel VIII

Öffentliche Tierschutzzentren

Artikel 22. Animal Collection and Care.
1. Die Gemeinden sind für die Sammlung von streunenden und verlassenen Tieren und ihre Unterkunft in einem Tierschutzzentrum verantwortlich. Sie müssen einen Notdienst für die Sammlung und die tierärztliche Versorgung dieser Tiere haben, die 24 Stunden am Tag verfügbar sind. Dieses Management kann direkt von den zuständigen kommunalen Diensten oder von privaten Unternehmen in Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden bereitgestellt werden, wenn möglich. Diese Verantwortung kann je nach nationalem Recht, Gemeinden, Provinzräten oder Regionen und Städten delegiert werden.

2. Die Gemeinden müssen über einen sauberen, gemeinsamen oder genehmigten Service verfügen, um diese Verwaltung und diese Sorgfalt gemäß Artikel 23 zu gewährleisten.

3. Die Gemeinden ohne eigene Mittel für die Erhebung und Aufrechterhaltung von Tieren können Zusammenarbeitsvereinbarungen mit gemeinsamen Zentren abschließen, die zu anderen Verwaltungen oder Verträgen gehören und die Mindestbedingungen dieses Gesetzes respektieren. In diesem Fall muss eine vorübergehende kommunale Installation Tiere bis zur Sammlung aufnehmen und die Anforderungen von Raum, Sicherheit und Wohlbefinden erfüllen.

V.

5. Lokale Unternehmen müssen in ihren Tierschutzplänen die nicht -tödliche Kontrolle der städtischen Fauna anwenden und Tierrechte garantieren.

Artikel 23. Verpflichtungen von öffentlichen Tierschutzzentren.
1. öffentliche Tierschutzzentren müssen:
A) Sterilisieren Sie Hunde, Katzen und Frettchen vor ihrer Adoption oder verpflichten Sie sich, dies zu tun, wenn das Tier zu jung ist oder sich aus tierärztlichen Gründen nicht in die Operation unterziehen kann. Diese Verpflichtung gilt auch für andere Arten, abhängig von der tierärztlichen Machbarkeit.
b) Respektieren Sie die minimalen tierärztlichen Anforderungen für die Abgabe von Tieren und die erforderlichen regulatorischen Behandlungen.
c) Tiere mit einem Adoptionsvertrag liefern und gemäß den geltenden Vorschriften identifiziert werden.
d) Gewährleistung des Wohlbefindens und der hygienischen Bedingungen von anerkannten Tieren mit geeigneten Räumen, Sicherheitsmaßnahmen, qualifiziertem Personal, einem Tierregister und tierärztlicher Versorgung.
e) die Genehmigung oder Lizenz haben, ein rechtlich etabliertes zoologisches Zentrum zu sein.
f) Freiwilligen- und/oder Zusammenarbeit von Programmen mit Tierschutzverbänden gemäß den Rechtsvorschriften für Freiwillige und Vereinsarbeiten.
g) Nehmen Sie an den in Artikel 18 bereitgestellten Sensibilisierungsprogrammen teil.
h) Förderung der verantwortungsvollen Annahme von Tieren.
i) Angemessene Räume für Gemeinschaftshunde und Katzen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht an ihren ursprünglichen Standort zurückgegeben werden können. Die Eigenschaften dieser Räume und die Bedingungen der Ausnahme werden entwickelt.
j) alle ohne Identifizierung gesammelten Tiere identifizieren und aufzeichnen, sobald sie das Zentrum betraten.
k) Befolgen Sie die adoptierten oder Empfangstiere, um die Einhaltung der Bedingungen des Wohlbefindens und der Hygiene zu überprüfen.
l) einen Tiersammelsdienst mit einer stündlichen Verfügbarkeit von Tiersammeln haben.

2. öffentliche Tierschutzzentren sind direkt für die Nichteinhaltung des Briefes A) von Artikel 27 verantwortlich, wobei die Sanktionen in Titel VI vorgesehen sind. Für die genehmigten öffentlichen Zentren führt dieser Verstoß zur Lösung des Vertrags.

3.. Öffentliche Tierschutzzentren oder Personen mit Vereinbarungen mit öffentlichen Verwaltungen müssen im Rahmen ihrer Kapazitäten von Tieren unterliegen und aufrechterhalten, die durch die in Tier- oder öffentliche Gesundheit kompetenten Behörden das Vermögen des Gesundheitszustands unterliegen.

Titel II

Besitz und verantwortungsbewusstes Zusammenleben mit Tieren

Kapitel I

Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 24. Allgemeine Verpflichtungen gegenüber Haustieren und wilden Tieren in Gefangenschaft.
1. Alle Menschen müssen Tiere als sensible Wesen behandeln, die die fünf Freiheiten für das Wohlergehen von Tieren respektieren:
-Leiden Sie nicht unter Hunger oder Durst -Kühlwasser und angemessene Nahrung, um die Gesundheit und Kraft von Tieren zu gewährleisten.
-Leiden Sie nicht unter Beschwerden -Anpassungsgeeignetes Umfeld mit Unterkünften und einem komfortablen Ruhebereich.
-Leiden Sie nicht an Schmerzen, Verletzungen oder Krankheiten -Vorbeugung oder Diagnose und Behandlung.
-Power drücken natürliche Verhaltensweisen aus, die für den Arten spezifisch sind -ausreichend Raum, Umwelt für die Bedürfnisse von Tieren und Kontakt mit anderen Kongeneren.
-Erleben Sie keine Angst oder Not -Betrug und praktische Erkrankungen induzieren kein psychisches Leiden.

2. In diesem Sinne müssen Tutoren oder Tierbeamte:
a) Unterhalten von Tieren unter würdigen Lebensbedingungen und garantiert ihr Wohlbefinden, ihre Rechte und ihre gesunde Entwicklung. Tiere, die in Käfigen, Aquarien, Terrarien usw. leben, müssen angemessene Räume an Größe, Einbürgerung und Umweltanreicherung haben. Die Bedingungen für jede Art werden reguliert.
b) Tiere erziehen und verwalten, ohne Leiden, Misshandlung, Angst oder Angst zu verursachen.
c) Gewährleisten Sie eine angemessene Überwachung der Tiere und vermeiden Sie deren Flug.
d) Lassen Sie die Tiere nicht allein in geschlossenen Fahrzeugen, die Bedingungen ausgesetzt sind, die ihr Leben gefährden können.
e) Bereitstellung der Gesundheitsversorgung, die zur Gewährleistung der Tiergesundheit erforderlich ist, einschließlich obligatorischer Kontrollen und einer regelmäßigen Prüfung der Tierärzte, die im Identifikationsregister dokumentiert ist.
f) Halten Sie die Tiere nach den Vorschriften gefunden und identifiziert.
g) den Verlust oder Diebstahl eines Tieres innerhalb von achtundvierzig Stunden melden.
h) Konsultieren Sie einen Tierarzt oder ein Behaviorist, wenn die Situation des Tieres dies erfordert.
i) Zusammenarbeit mit den Behörden durch Erleichterung der Identifizierung von Tieren und der Berichterstattung über den Eigentümer, Verlust oder Tod.
j) die in diesem Gesetz und andere Vorschriften festgelegten Verpflichtungen entsprechen.

3. Die für ein Tier verantwortliche Person ist auch für Beschädigungen, Schäden oder Belästigungen verantwortlich, die Menschen, anderen Tieren oder Gütern sowie in öffentlichem Ways und der natürlichen Umwelt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verursacht haben.

Artikel 25. Allgemeine Verbote in Bezug auf Haustiere und Wildtiere in Gefangenschaft.
Die folgenden Aktionen sind für Haustiere oder Wild -Stil -Wilder völlig verboten:

a) Verfehlern Sie sie oder greifen Sie sie physisch an oder unterlegen Sie sie der Vernachlässigung der Behandlung oder einer Praxis, die sie leiden, physischer oder psychischer Schäden oder Tod.

b) Verwenden Sie invasive Methoden und Werkzeuge, die Schäden und Leiden verursachen, mit Ausnahme der tierärztlichen Behandlungen, die von Fachleuten und anderen regulatorischen Ausnahmen durchgeführt werden.

c) Intensivieren Sie sie absichtlich in geschlossenen oder offenen Räumen, insbesondere in freier Wildbahn, wo sie durch Fralisation oder als potenziell invasive exotische Spezies Schäden verursachen können.

d) Lassen Sie Tiere in Freiheit oder unter Bedingungen, die dem öffentlichen oder privaten Zugang zu öffentlichem Zugang zu schädigen können, insbesondere in Nationalparks, Weiden und anderen geschützten Naturgebieten.

e) Verwenden Sie sie in öffentlichen Shows oder künstlerischen, touristischen oder Werbeaktivitäten, die Angst, Schmerzen oder Leiden sowie in mechanischen Attraktionen oder Messegelände des Spaßes und Zirkus -Shows mit wilden Tieren verursachen.

f) Das Recht der Obdachlosen, von ihren Haustieren begleitet zu werden.

g) unterwerfen sie im Vergleich zu ihren Merkmalen und ihrem Gesundheitszustand unangemessener oder übermäßiger Arbeit.

h) Der Besitz, die Zucht und der Handel mit fringillidisierten Vögeln, die in freier Wildbahn gefangen wurden.

i) Nähren Sie sie mit Eingeweide, Leichen und anderen Tierabfällen, die die entsprechenden Gesundheitskontrollen nicht bestanden haben.

J) Verwenden Sie Tiere als Köder, Belohnung, Preis, Lotterie oder Werbung.

k) Verwenden Sie Tiere als Werbeköder, mit Ausnahme von Aktivitäten in Bezug auf sie.

l) Verwenden Sie ein Gerät, einen Mechanismus oder ein Werkzeug, das darauf abzielt, deren Mobilität zu begrenzen oder zu verhindern, mit Ausnahme des tierärztlichen Rezepts.

m) Verwenden Sie sie in Kämpfen oder führen Sie sie zu dieser Praxis sowie den Angriff anderer Tiere oder Personen außerhalb regulierter Aktivitäten.

n) Verwenden Sie ein Gerät, einen Mechanismus oder ein beliebiges Werkzeug, um ihre Mobilität zu begrenzen oder zu verhindern, mit Ausnahme des tierärztlichen Rezepts.

Kapitel II

Haustier

Artikel 26. Spezifische Verpflichtungen zu Haustieren.
Die Eigentümer oder die Menschen, die sich mit Haustieren zusammenleben, haben die Pflicht, sie zu schützen, sowie die Verpflichtung, die Bestimmungen dieses Gesetzes und die daraus resultierenden Vorschriften einzuhalten: insbesondere:

a) Integrieren Sie sie, wenn möglich, nach ihren Spezies in den Familienkern, um ihre gute Gesundheit und Hygiene zu gewährleisten.

b) für Tiere, deren Größe oder Eigenschaften der Art das Zusammenleben der Familie unmöglich machen, bieten ihnen eine geeignete Unterbringung mit Räumen, die ihren Abmessungen entsprechen und sie vor schlechtem Wetter, bei guten hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen, schützen und ihnen ermöglichen, die für ihre Arten und Rasse spezifischen Eigenschaften zu entwickeln. Stellen Sie für gesellige Tiere die erforderliche Firma sicher.

c) die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Besitz oder die Kreislauf dieser Tiere aufgrund von Belästigungen, Gefahren, Bedrohungen oder Schäden an Menschen, anderen Tieren oder Eigentum zu verhindern.

d) die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die unkontrollierte Reproduktion von Haustieren zu vermeiden. Die Identifizierung der Mikropuce und die chirurgische Sterilisation aller Hunde und Katzen sind vor dem Alter von sechs Monaten obligatorisch.

e) Vermeiden Sie Tiere, die ihre Exkremente und ihr Urin in öffentlichen Abhandlungen wie Fassaden, Türen oder Einträgen von Einrichtungen ablegen, immer durch Rückzug oder Reinigung mit biologisch abbaubaren Produkten.

f) Erleichterung der obligatorischen Tierkontrollen und Behandlungen, die von den Behörden festgelegt wurden.

g) Für Haustiere bieten sie dauerhaft in Käfigen, Aquarien, Terrarien und ähnlichem, angemessene Räume in Größe, Einbürgerung und Umweltanreicherung. Die für jede Art spezifischen Bedingungen werden durch Regulierung definiert.

h) eigene Ausbildung im regulierten verantwortungsvollen Besitz für jede Haustierart.

i) Informieren Sie die zuständige Verwaltung und den Eigentümer des Todes eines identifizierten Haustieres. Der Tod muss von einem Dokument begleitet werden, das eine Verbrennung oder Beerdigung durch ein anerkanntes Unternehmen beweist, was auf die Identifikationsnummer des verstorbenen Tieres und die Namen und Nachnamen des Managers hinweist. Wenn es unmöglich ist, den Körper wiederherzustellen, ist eine angemessene Dokumentation erforderlich.

Artikel 27. Spezifische Verbote in Bezug auf Haustiere.
Ohne Vorurteile gegenüber den Bestimmungen von Artikel 25 sind die folgenden Aktivitäten in Bezug auf Haustiere ausdrücklich untersagt:

a) ihr Opfer, außer aus Gründen der Sicherheit von Personen oder Tieren oder im Falle eines Risikos für die öffentliche Gesundheit, die von der zuständigen Behörde ordnungsgemäß gerechtfertigt ist.
The sacrifice is expressly prohibited in animal protection centers, whether public or private, veterinary clinics and zoological establishments in general for economic reasons, overcrowding, lack of places, impossibility of finding an adopter in a determined period, abandonment by the legal manager, old age, illness or treatable injury, whether in a palliative or curative way, and behavioral problems that may be corrected, that for any other cause assimilated to the previous ones.
Die Sterbehilfe wird nur unter der Kontrolle und der Aufsicht eines Tierarztes gerechtfertigt, um das Leiden zu vermeiden, das durch irreversible Bedingungen verursacht wird, die die Lebensqualität des Tieres ernsthaft beeinträchtigen, diese Entscheidung, zu bestätigen und von einem zugelassenen Tierarzt zertifiziert zu werden. Das Sterbehilfeverfahren wird von einem zugelassenen Tierarzt oder einer öffentlichen Verwaltung mit Methoden durchgeführt, die humanitäre Bedingungen garantieren, die von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen akzeptiert werden.

b) jede Art von dauerhafter Körperverstümmelung oder -modifikation praktizieren; Dieses Verbot ist aus diesem Verbot der Identifikationssysteme ausgeschlossen, indem sie am Ohr von Community -Hunden und -katern und die aus therapeutischen Gründen erforderlichen Interventionen markiert werden, um ihre Gesundheit zu garantieren oder ihre Fortpflanzungskapazität ohne funktionale oder ästhetische Begründung zu begrenzen oder zu begrenzen oder zu stornieren.

c) Verwenden Sie sie in Kämpfen oder für ihre Ausbildung für diese Zwecke oder ähnliche Praktiken sowie für die Übergriffe auf andere Haustiere oder Personen außerhalb der regulierten Aktivität.

d) Aufrechterhaltung oder Wanderung in öffentlichen Räumen ohne die Aufsicht einer Person, die für ihre Pflege und ihr Verhalten verantwortlich ist.

e) Halten Sie sie normalerweise auf Terrassen, Balkonen, Dächern, Lagerräumen, Keller, Kursen und ähnlichen oder in Fahrzeugen.

f) Tiere an motorisierten Fahrzeugen an der Bewegung befestigen.

g) Tiere freigeben oder in die natürliche Umgebung jeglicher Art von Unternehmen einführen, mit Ausnahme derjenigen, die in Wiedereinführungsprogrammen enthalten sind.

h) Beseitigen Sie PET -Leichen, ohne ihre Identifizierung zu überprüfen, wenn es obligatorisch ist.

i) ein Tier ohne Aufsicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage lassen; Bei Hunden sollte diese Zeit nicht über vierundzwanzig aufeinanderfolgende Stunden überschreiten.

j) Gentür auf genetische Selektionspraktiken führen, die zu schwerwiegenden Problemen oder Veränderungen bei der Tiergesundheit führen.

k) kommerzielle Landwirtschaft von Tierarten, deren individuelle Identifizierung gemäß den geltenden Vorschriften von Züchern, die nicht im Register der Tierzüchter registriert sind, obligatorisch ist.

l) Die Vermarktung von Hunden, Katzen und Frettchen sowie ihre Ausstellung und Präsentation für die Öffentlichkeit für kommerzielle Zwecke. Hunde, Katzen und Frettchen können nicht verkauft werden.

m) Die Vermarktung, Spende oder Annahme von nicht identifizierten und registrierten Tieren, die zuvor im Namen des Übertragers gemäß den gemäß den geltenden Vorschriften geltenden Identifikationsmethoden registriert wurden.

n) Verwenden Sie Haustiere für den menschlichen Konsum.

o) Die Verwendung von Manipulationswerkzeugen, die zu Tierverletzungen führen können, insbesondere von Elektro, Puls, Bestrafung oder Strangler.

Artikel 28. Haustiere in offenen Räumen.
1. Im Falle von Haustieren, die in offenen Räumen untergebracht werden sollen, müssen ihre Eigentümer oder Manager die folgenden Maßnahmen ergreifen:
a) Verwenden Sie Unterkünfte, um das Wetter vor dem Wetter zu schützen.
b) Legen Sie die Unterkünfte so, dass sie nicht direkt ausgesetzt und auf Sonnenstrahlung, Regen oder extreme Kälte verlängert werden.
c) Verwenden Sie Unterkünfte, die an die Abmessungen und die physiologischen Bedürfnisse des Tieres angepasst sind.
d) garantieren Tiere Zugang zu Nahrung und Wasser sowie angemessene hygienische Erkrankungen.

2. Die privaten Orte und Räume, in denen sich Hunde normalerweise entwickeln, die nach den Bewertungstests ihrer Fähigkeit, sich in einem sozialen Umfeld zu entwickeln, als ein besonderes Management eingestuft würden, müssen über ausreichende Sicherheitsbedingungen verfügen, um zu vermeiden, dass Flüchtlinge oder Aggressionen ausgeführt werden.

Artikel 29. Zugang mit Haustieren zu Transportmitteln, Einrichtungen und öffentlichen Räumen.
1. Der öffentliche und private Verkehr erleichtert den Eintritt von Haustieren, die kein Risiko für Menschen, andere Tiere und Waren darstellen, ohne Vorurteile den Bestimmungen der Vorschriften für öffentliche Gesundheit, kommunalen Dekrete oder spezifischen Vorschriften.
Taxi- oder Fahrerfahrer mit dem Fahrer werden jedoch durch den Eingang des Haustiers in ihren Fahrzeugen erleichtert, sofern nicht ordnungsgemäß gerechtfertigte Umstände.
Kurz-, mittlere und Fernbahnbetreiber sowie maritime und luftunternehmen werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Transport von Haustieren in diesen Transportmitteln zu gewährleisten, vorausgesetzt, die von jedem Betreiber festgelegten Zugangsbedingungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen hygienischen und sicherheitlichen Bedingungen.

2. öffentliche und private Einrichtungen, Hotelunterkünfte, Restaurants, Bars und allgemein alle, bei denen Getränke und Mahlzeiten konsumiert werden, können den Eintritt von Haustieren, die kein Risiko für Menschen, andere Tiere und Waren darstellen, in Bereichen, die nicht für die Vorbereitung, Lagerung oder Manipulation von Lebensmitteln bestimmt sind, ohne Vorurteile für die Vorschriften der öffentlichen Gesundheit oder der spezifischen Regulierung oder der spezifischen Vorschriften oder der spezifischen Regulierung oder der spezifischen Regulierung oder der spezifischen Regulierung darstellen.
Im Falle der Ablehnung des Eintritts und der Anwesenheit des Tieres sollte ein Zeichen von außen aus der Einrichtung darauf hinweisen.

3. Sofern nicht ausdrücklich gesperrt, ordnungsgemäß gemeldet und von außen sichtbar, werden der Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Nebengebäuden genehmigt.

V. Wenn der Zugang mit PET nicht möglich ist, werden Vereinbarungen mit Tierschutzunternehmen oder Tierempfangprojekten gefördert.

5. Personen, die für Haustiere verantwortlich sind, die auf die in den vorherigen Absätzen genannten Transport- und Einrichtungen und Orte zugreifen können, müssen das Tier, das die Hygien- und Gesundheitszustände sowie die Sicherheitsmaßnahmen durch die Einrichtung oder das Transportmittel selbst sowie spezifische sektorale Gesetze erfasst, führen.

6. Zugang zum Transportmittel, Einrichtungen und Orte in diesem Artikel, Assistenzhunde und die Streitkräfte oder die Streitkräfte und Sicherheitsbehörden, sind nicht nach Ermessen und werden bei Bedarf nicht in die Zugangsquoten aufgenommen und erfolgt in Übereinstimmung mit ihrer spezifischen Gesetzgebung. In jedem Fall können Assistenzhunde auf jeden Raum zugreifen, indem sie die Person begleiten, an der sie teilnehmen.

7. Ohne Vorurteile gegenüber dem, was in ihren kommunalen Dekreten festgelegt ist, werden die Gemeinden den Zugang zu Stränden, Parks und anderen öffentlichen Räumen von Haustieren fördern, die kein Risiko für Menschen, andere Tiere oder Waren darstellen. Ohne Vorurteile für ihren Zugang zu diesen Räumen bestimmen die Gemeinden auf jeden Fall, die speziell für die Freizeit von Haustieren entwickelt wurden, insbesondere die der Hundespezies.

Artikel 30. Hundeboot.
1. Menschen, die Besitzer von Hunden werden möchten, müssen nachweisen, dass sie eine Schulungskurs für den Besitz von Hunden besucht haben, die eine unbestimmte Gültigkeit haben.

2. Dieser Schulungskurs ist kostenlos und sein Inhalt wird durch die Regulierung festgelegt.

3. Im Besitz von Hunden und während der gesamten Lebensdauer des Tieres muss der Eigentümer eine zivile Haftpflichtversicherung für die Schäden an Dritten, die auch die für das Tier verantwortlichen Personen verantwortlich gemacht haben, zusammenschließen und in Kraft behalten, um ausreichend zu decken, um alle daraus resultierenden Kosten zu decken, die durch regulatorische Mittel festgelegt werden.

Kapitel III

Wildtiere in Gefangenschaft

Artikel 31. Objet.
Die in diesem Kapitel enthaltenen Arrangements gelten für alle wilden Tiere in Gefangenschaft, die nicht in der positiven Liste der Haustiere enthalten sind.

Artikel 32. Spezifische Bedingungen.
1. Haft, Zucht und Handel mit Wildtieren in Gefangenschaft sind außerhalb der durch dieses Gesetz zugelassenen Fälle verboten.

2. sind mit Ausnahme des Verbots, das im vorherigen Absatz vorgesehen ist, die Inhaftierung, Austausch und Zucht in der Gefangenschaft in zoologischen oder ähnlichen Parks im Kontext von Programmen gemäß denjenigen, die in der Erhaltung der wilden Fauna in zoologischen Parks und im Kontext von Programmen zur Erhaltung gefährdeter Arten vorgesehen sind, in denen die konkurrierenden Verwaltungen beteiligt sind.

3. Die zuständigen Behörden können von dem im ersten Absatz vorgelegten Verbot ausgenommen, wenn außergewöhnliche Umstände gemäß den marokkanischen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Erhaltung natürlicher Arten und Lebensräume erfüllt werden.

V.

5. Wenn sich die zuständigen Behörden der Existenz von Wildtieren im Verstoß gegen dieses Gesetz bewusst sind, werden sie die notwendigen Maßnahmen für ihre Intervention und ihre Bereitstellung von Wildtierschutzzentren, zoologischen Parks oder Tierschutzorganisationen ergreifen. Im Fall von zoologischen Parks wird die Ablagerung von Proben durchgeführt, sofern dies ihre Fähigkeit, die durch die Gesetze zu zoologischen Parks vorgesehenen Programme zu erfüllen, nicht beeinflusst.

6. Für Cetacean -Arten beschränkt sich die Gefangenschaft und Erhaltung auf Forschungs- und Erhaltungszwecke. Ihre Verwendung in Shows kann nur unter der Aufsicht ihrer Heiler und der betroffenen Fachkräfte durchgeführt werden.
Im Rahmen der Kommission für Klima- und Biologische Diversität wird nach der Meinung des wissenschaftlichen und technischen Ausschusses die allgemeine Verwaltung des Staates und der lokalen Behörden die Richtlinien und Gefangenschaftsbedingungen der Verwaltungsverwaltung für Proben entwickeln, die mit diesen Zwecken verbunden sind.

Kapitel IV

Förderung des verantwortungsvollen Zusammenlebens mit Tieren

Artikel 33. Förderung der verantwortungsvollen Koexistenz mit Tieren.
1. Es liegt in der Verantwortung der öffentlichen Verwaltungen, die verantwortungsvolle Koexistenz mit Tieren zu fördern, indem Kampagnen zur Förderung des Schutzes und der Verteidigung von Tieren, der Annahme von Haustieren, dem Verständnis von Tierverhalten und sozialem Schaden, die mit der Misshandlung von Tieren verbunden sind, fördern und gleichzeitig die Vorteile betonen, die mit Tieren die Entwicklung der Persönlichkeit mit sich bringt.

2. Zu diesem Zweck können öffentliche Verwaltungen Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit der nationalen Anordnung von Tierärzten und Zusammenarbeit in Fragen des verantwortungsvollen Besitzes abschließen, die den folgenden Kriterien erfüllen:
a) dass sie den verantwortungsvollen Besitz, die Integration von Tieren in die Gesellschaft und die Verhinderung von Verlassenheit fördern.
b) im Bereich der Züchtung, dass sie sich mit moderatem und verantwortungsbewusstem Züchtung einlassen, das die körperliche und verhaltensbezogene Gesundheit von Haustieren schützt.

3. Die im vorherigen Absatz vorgesehenen Zusammenarbeit können an der Entwicklung von Tierschutz- und Verteidigungskampagnen teilnehmen, insbesondere an denjenigen, die darauf abzielen, die unkontrollierte Verbreitung von Tieren und ihre Verlassenheit zu vermeiden.

4. Sie können auch Sensibilisierungsaktivitäten für Eigentümer oder Personalmanager durchführen, um eine optimale Insertion und Koexistenz von Tieren in die Gesellschaft zu fördern.

5. Bildungsverwaltungen fördern die Ausbildung in Werten, die der Einhaltung des sensiblen Zustands von Tieren und ihrer Rechte, einschließlich des Kenntnisses in Bezug auf Tierschutz in Bildungsprogrammen und in beruflichen Schulungsaktionen, die in ihrem Gebiet des territorialen Managements anwendbar sind, förderlich.

6. Im Rahmen der verantwortungsvollen Koexistenz werden Bildungs- und Schulungsinstitutionen keine Praktiken durchführen, die dieser Koexistenz widersprechen, wie zum Beispiel die Verwendung von Klassenzimmern als Wohnort von Tieren, die Verteilung der Tiere unter den Schülern und eine ähnliche ähnliche Praxis.

Kapitel v

Postive Haustierliste

Artikel 34. Liste der Tierarten, die als Haustiere gehören können.
Nur die folgenden Tiere können als Haustiere inhaftiert werden:

A) Hunde, Katzen und Frettchen.

b) diejenigen, die nach dem Gesetz der Tiergesundheit als häuslich angesehen werden. Zu diesem Zweck wird die zuständige Ministerabteilung nach der Stellungnahme des wissenschaftlichen und technischen Ausschusses für Schutz und Tierrechte die Liste der Haustierarten bestimmen.

c) Tiere, die wilden Arten angehören, die auf der positiven Liste der Haustiere auftreten.

D) Produktionstiere, die, die zu Nicht -Wild -Arten gehören und ihren produktiven Zweck gemäß Artikel 3, Absatz A), verloren haben, von der Entscheidung ihres Eigentümers als Haustiere registriert werden.

e) Vögel aus Falknerei- und Aquarophilie -Tieren, die nicht in den Katalog invasive exotische Arten oder geschützte wilde Arten aufgenommen wurden, sowohl nationale als auch regionale oder wilde Wildtierarten, die in Marokko nicht natürlich vorhanden sind, die durch Marokko ratifiziert wurden.

Artikel 35. Positive Liste der Haustiere.
1. Eine Liste von wilden Arten, die als Haustiere besitzen werden können, wird erstellt, die als positive Liste der Haustiere bezeichnet wird.

2. Die positive Liste der Haustiere ist offen, nationaler Umfang und wird von der zuständigen Ministerabteilung abhängig, die es auf dem neuesten Stand halten und für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich sein muss. Es wird aus mehreren Listen von Gruppen von Wildtieren bestehen: positive Liste von Säugetieren, positive Liste von Vögeln, positive Liste von Reptilien, positive Liste von Amphibien, positive Liste von Fischen und positive Liste von Wirbellosen – Alle Taxa, die nicht als Wirbeltier betrachtet werden -, die unabhängig voneinander entwickelt werden können.

Artikel 36. Allgemeine Kriterien für die Aufnahme einer Art in die positive Liste der Haustiere.
1. Die Einbeziehung einer Art in die positive Liste der Haustiere entspricht den folgenden allgemeinen Kriterien:
a) Individuen von Arten müssen in der Lage sein, in Gefangenschaft angemessen aufbewahrt zu werden.

b) Es muss eine Referenz wissenschaftliche Dokumentation oder bibliografische Informationen zu Unterkünften, Instandhaltung und angemessener Versorgung in der Gefangenschaft des fraglichen Tieres oder eines ähnlichen Tieres sowie in ihrer Gefangenschaftsanbindung geben.

c) Arten mit einem invasiven Charakter, das im Inhaftierungsgebiet bestätigt wurde oder das ein ernstes Risiko für die Erhaltung der biologischen Vielfalt bei Flucht und mangelnder Kontrolle darstellen kann, wird nicht in die positive Liste der Haustiere einbezogen.

d) Nur Tierarten, die keine Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen oder anderen Tieren oder einer anderen angemessenen Gefahr haben, werden in die positive Liste der Haustiere aufgenommen.

e) Personen von geschützten Wildarten, insbesondere diejenigen, die in das spezielle Schutzregime auf nationaler oder regionaler Ebene enthalten sind, oder wild lebende Tiere von Fauna, die in Marokko nicht auf natürliche Weise vorhanden sind, die durch das von Marokko ratifizierte Gesetz von Europäischen Union und/oder internationalen Verträgen vorhanden sind.

2. Die Tierarten, für die es vernünftige Zweifel an der Möglichkeit gibt, sie aufrechtzuerhalten und in der Gefangenschaft angemessen zu behandeln, wird nicht in die positive Liste der Haustiere aufgenommen.

3. In jedem Fall können die invasive exotische Spezies, die den marokkanischen Katalog invasiver exotischer Arten reguliert, nicht in die positive Liste der Haustiere einbezogen werden.

Artikel 37. Einbeziehung von Arten und Aktualisierung der positiven Liste der Haustiere.
1. Die Regierung wird nach dem Vorschlag der zuständigen Ministerabteilung das Verfahren zur Genehmigung von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Fisch und Wirbellosen genehmigen, die Teil der positiven Liste der Haustiere sind, wenn technische oder wissenschaftliche Informationen diesbezüglich sowie die Einbeziehung oder Ausgrenzung der Ausgrenzung dieser PETS in diesen Listen in diesen Listen einbezogen werden.

2. Die Einschluss- oder Ausschlussverfahren, die eine Regulierung entwickelt wird, erfordern zumindest die Präsentation einer Anfrage an die zuständige Ministerabteilung, einschließlich des wissenschaftlichen Namens des Tieres und der wissenschaftlichen und technischen Dokumentation, auf der die Anfrage basiert. Die zuständige Ministerabteilung wird die Einschätzung des wissenschaftlichen und technischen Ausschusses für die erhaltenen Dokumentation beantragen, und es wird obligatorisch sein, die Ministerien zu konsultieren, die in Bezug auf den ökologischen Übergang, die demografische Herausforderung, die Landwirtschaft, die Fischerei und die Nahrung kompetent sind. Das Verfahren kann automatisch oder auf Anfrage einer öffentlichen Verwaltung, eines Tierschutzunternehmens oder einer öffentlichen oder privaten Vereinigung eingeleitet werden.

3. Die Fristen für die Verarbeitung der Bewertung der Einbeziehung oder Ausschluss einer Art in die positive Liste der Haustiere werden festgelegt, sowie die möglichen Bedingungen für die Inhaftierung von Tieren, die nicht endgültig eingeschlossen sind, die in keinem Fall mit diesem Gesetz im Hinblick auf den Schutz von Haustieren entsprechen und in keiner Weise zu ihrem Opfer führen.

Kapitel VI

Hunde- und Katzenkolonien

Artikel 38. Allgemeine Grundsätze.
1. Die in diesem Kapitel enthaltenen Regeln sollen die Bevölkerung aller Gemeindehunde und Katzen kontrollieren, um ihre Bevölkerung allmählich zu reduzieren und gleichzeitig ihren Schutz als Haustier zu gewährleisten.

2. Zu diesem Zweck wird die Identifizierung durch elektronische Chip, die unter dem Inhaber der zuständigen lokalen Verabreichung aufgezeichnet wurde, impft und chirurgische Sterilisation aller Community -Hunde und -Kats verpflichtet sein.

Artikel 39. Funktionen der lokalen Behörden.
1. In Ermangelung anderer Bestimmungen in der regionalen Gesetzgebung und der Beachtung des zuständigen Rahmens, die durch die geltenden Gesetze festgelegt wurden, müssen die örtlichen Behörden die Verwaltung von Community -Hunden und -Kattern durch die Entwicklung zu diesem Zweckmanagementprogrammen für Hunde- und Katzenkolonien, einschließlich mindestens den folgenden Aspekten, entwickelt:
A) Ermutigung der Zusammenarbeit der Bürger für die Pflege von Gemeinschaftshunden und Katzen durch Regulierung durch kommunale Normativen die Verfahren, die die Rechte und Verpflichtungen der Höhen der Kolonien von Hunden und Katzen definieren.
b) Die lokalen Behörden können mit dem Management von Hunde- und Katzenkolonien zusammenarbeiten, die in den Tierschutzgebieten ordnungsgemäß registriert sind, um die Umsetzung und Entwicklung von Programme zur Management von Hunden und Katzenkolonien zu registrieren.
c) Verwaltet von der örtlichen Einheit der Verantwortung für die Gesundheitsversorgung von Community -Hunden und Katzen, die sie benötigen, und stets einen professionellen Tierarzt, der in der Reihenfolge registriert ist.
d) Einrichtung von Aktionsprotokollen für Fälle von Hunde- und Katzenkolonien an privaten Orten, so dass ihr Management die gleichen Spezifikationen wie in öffentlichen Räumen respektiert.
e) Umsetzung von Schulungs- und Informationskampagnen an die Bevölkerung in den Managementprogrammen von Hunde- und Katzenkolonien in der Stadt.
f) Umsetzung von Bevölkerungskontrollplänen für Community -Hunde und Katzen, abhängig von den folgenden Kriterien:

1. Kartographie und Volkszählung von Hunden und Katzen aus der Gemeinde zur Planung und Kontrolle von Sterilisationen, die an das zu kontrollierte Volumen der Bevölkerung angepasst werden, um die Effizienz zu gewährleisten und die Zunahme der Anzahl der Hunde und Katzen zu verhindern.

2. Programs für Hundesterilisation durch Eingriff eines qualifizierten Tierarztes für diese Praxis, einschließlich Vorhofmarkierung.

3. Gesundheitsprogramm der Kolonie, beaufsichtigt von einem professionellen Tierarzt, der in der Reihenfolge registriert ist, einschließlich mindestens der Kreuzung, Impfung und obligatorische Identifizierung durch elektronische Chip unter kommunaler Verantwortung.

4. Protokolle für Konfliktmanagement in der Nachbarschaft.
g) Alle anderen Bestimmungen in den regionalen und städt und städt, zu denen sie gehören, indem sie ihnen jedes Jahr einen statistischen Bericht über die Etablierung und Entwicklung von Protokollen in ihrer Gemeinde unterwerfen.
h) Die Gemeinde muss einen geeigneten Platz mit einem ausreichenden und ausreichenden Raum für den vorübergehenden Rückzug ihrer Kolonie von Gemeindehunden und Katzen haben.
i) Lokale Einheiten müssen normative und Überwachungsmechanismen festlegen, um die Kontrolle und Sanktion von Hund- und Katzenmanagern sicherzustellen, die nicht korrekt identifiziert und sterilisiert werden und daher nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Reproduktion ihrer Tiere mit Gemeindehunden und Katzen zu vermeiden.

Artikel 40. Funktionen der lokalen Verwaltung.
Es liegt in der Verantwortung der Regionen:
Generierung von Executive -Protokollen, einschließlich Mindestverfahren und Anforderungen, die als Referenz für die Umsetzung der Managementprogramme wandernder Katzenkolonien in Gemeinden verwendet werden. Diese Protokolle müssen zumindest die folgenden Aspekte entwickeln:
A) Erfassungsmethoden zur Sterilisation, respektiert die Art von Wanderhunden und Katzen gemäß den Richtlinien für Tierschutz.

b) Kriterien für die Aufzeichnung von Kolonien und Personen, die sie komponieren.

c) Kriterien für Fütterung, Reinigung, Minimum und Gesundheitsversorgung.

d) Sterilisationskriterien gemäß effektiven Programmen und von professionellen Tierärzten ausgeführt.

e) Installation von Unterkünften, Luken oder einem anderen notwendigen Element, um die Lebensqualität der Katzen der Kolonien zu gewährleisten.

f) Schulung und Akkreditierung von Personen, die sowohl für die Kolonien als auch für die verschiedenen Mitarbeiter und Beamten, die an ihrer Verwaltung beteiligt sind, verantwortlich sind.

g) Ausbildung von öffentlichen Streitkräften und lokalen Behörden in der Verwaltung von Wanderhund- und Katzenkolonien.

h) Interventionsprotokolle in besonderen Situationen, einschließlich der anschließenden Rückkehr von streunenden Hunden und Katzen in ihre natürliche Umgebung.

i) Interventionsprotokolle bei Rettung und Hilfe bei Notfällen wie extremen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen.

J) Kriterien zur Definition der Verfahren zur Behandlung der Kolonien von Wanderhunden und Katzen, um die signifikanten Auswirkungen dieser Kolonien auf die umgebende biologische Vielfalt zu minimieren.

Artikel 41. Bürgerverpflichtungen.
1. Menschen müssen in ihrem natürlichen Zusammenleben mit den Kolonien von streunenden Hunden und Katzen die Integrität, Sicherheit und Lebensqualität von Community -Hunden und Katzen respektieren, die sie ausmachen, sowie die für das Managementprogramm für Wanderhunde und Katzen spezifischen Lebensmittel- und Zufluchtsanlagen.

2. Personenbesitzer oder Hundemanager müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sie die Integrität der Kolonien von Streu- oder Gemeinschaftshunden sowie die für sie bestimmten Ressourcen stören oder gefährden.

Artikel 42. Verbote.
Im Rahmen der Wanderhund- und Katzenkolonien sind die folgenden Aktionen verboten:

1. Das Opfer von Hunden und Katzen, außer im Falle von Störungen, die die Gesundheit des Hundes oder der Katze langfristig oder in Ausnahmefällen, die gesetzlich für die Euthanasie von Haustieren zulässig sind, beeinträchtigen. Die Sterbehilfe muss von einem professionellen Tierarzt zertifiziert und produziert werden.

2. Die Einschränkung nicht -sozialisierter Hunde und Katzen mit dem Menschen in Tierschutzzentren, Wohnheimen oder ähnlichen Einrichtungen, außer im Kontext der für ihre Behandlung oder ihrer Umsiedlung in den Kolonien erforderlichen Interventionen.

3. Die Aufgabe von Hunden oder Katzen in den Kolonien, unabhängig von ihrem Ursprung.

4. Die Freisetzung von Hunden oder Katzen in anderen Kolonien als den Ursprungs.

5. Die Jagdgebrauch von Hunden oder Katzen.

6. Der Rückzug von Gemeinschaftshunden und Katzen aus ihrer Kolonie, außer in den folgenden Fällen:
A) Hunde oder kranke Katzen, die ihre Bedürfnisse in ihrer gewohnten Umgebung nicht mehr unterstützen können. In diesen Fällen werden die am besten geeigneten Optionen für den Hund oder die Katze von einem professionellen Tierarzt bewertet, der immer das Kriterium der Lebensqualität des Tieres begünstigt.
b) Hunde oder Katzen, die mit Menschen völlig sozialisiert sind und adoptiert werden sollen.
c) Welpen und Kätzchen der Sozialisation, die angenommen werden sollen.

7. Umzug oder Vertreibung von Gemeinschaftshunden und Katzen, mit Ausnahme von Fällen, in denen:
A) Die Aufrechterhaltung der Freiheit ist mit der Erhaltung ihrer Integrität und ihrer Lebensqualität unvereinbar.
b) Dies führt zu negativen Auswirkungen auf die biologischen Vielfaltsbedingungen in geschützten Naturgebieten.
c) Dies führt zu negativen Auswirkungen auf geschützte Fauna.
D) Dies ist ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen.

8. Rückzugsaktionen zur Verlagerung oder Vertreibung an einen anderen Ort müssen das Wohlergehen von Gemeinschaftshunden und Katzen und wandernden Hunden- und Katzenkolonien bewahren. Sie müssen von einem Tierarzt beaufsichtigt und eine vorherige Meinung des zuständigen Gremiums der Region zur Einhaltung der Schutzbedingungen der Biodiversität vorangegangen werden, indem die an Punkte a), b) und c) bewerteten Situationen bewertet werden, wodurch die Notwendigkeit des Entzugs oder der Verschiebung und die Planung der am besten geeigneten Optionen für Hunde und Katze gerechtfertigt ist. Für die in Punkt d) beschriebene Situation wird die Bewertung von der zuständigen Körperschaft in dieser Angelegenheit durchgeführt.

Kapitel VII

Tierschutzorganisationen

Artikel 43. Klassifizierung von Tierschutzorganisationen.
1. Für ihre Registrierung im Register von Tierschutzorganisationen können Organisationen folgende Typen sein: SRA Animal Protection Organizations, SRAP Animal Protection Organizations, Ras Animal Protection Organizations, Gecafe Animal Protection Organizations und Def Animal Protection Organizationen.

2. Jede Tierschutzorganisation kann gleichzeitig in mehrere der oben genannten Typen aufgenommen werden.

Artikel 44. SRA Animal Protection Organizations.
SRA -Organisationen sind solche, die Rettung, Rehabilitation durchführen und nach Haustieren in Aufgabe, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Situationen suchen. Diese Organisationen müssen den folgenden Verpflichtungen einhalten:

a) der kompetenten Verwaltung einen Jahresbericht mit einer wirtschaftlichen Zusammenfassung ihrer Aktivitäten, der amerikanischen Personalabteilung und der Schulungsaktivitäten vorlegen.

b) Ein Tierregister unterstützt und durch Adoption aufgestellt.

c) In Bezug auf Hunde, Katzen und Frettchen sterilisieren Sie das Tier vor der Adoption oder nehmen Sie eine Verpflichtung zur Sterilisation ein, wenn es nicht das Alter ist, das für eine chirurgische Intervention erforderlich ist, gemäß den tierärztlichen Kriterien. Sie müssen auch Tiere von anderen Arten sterilisieren, so weit wie möglich als Tierarztkriterien.

d) Respektieren Sie die minimalen Veterinäranforderungen für die Abgabe der entsprechenden Tiere und die vorgeschriebenen Mindestbehandlungen in Bezug auf Sterilisation, Identifizierung, Kreuzkontrolle und obligatorische Impfung.

e) die Tiere mit einem Adoptionsvertrag einsetzen, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien klar angegeben sind.

f) Für den Fall, dass sie mit Gastfamilien zusammenarbeiten, müssen die Rechte und Verpflichtungen beider Parteien vertraglich reflektiert werden.

g) Identifizieren von Tieren gemäß den in Kraft getretenen Vorschriften.

h) Bei Besitz eines Schutzzentrums zur Aufnahme von Tieren die entsprechende Genehmigung oder Lizenz zur Einrichtung eines rechtlich etablierten zoologischen Kerns.

i) Gewährleistung der Bedingungen des Wohlbefindens und der Hygiene sowie der hygienischen Standards der tierkonkurrierten Tiere, der Anpassung von Räumen, Sicherheitsmaßnahmen, Schulungen des Personals, Tierregister und tierärztlicher Versorgung.

j) eine zivile Haftpflichtversicherung in Kraft abzuhalten, die ihre Aktivitäten abdeckt.

K) Mindestens ein Mitglied des Board of Directors oder das Organisationsgremium der Organisation muss die qualifizierenden Bestimmungen festhalten.

l) die administrative Genehmigung für die Sammlung verlassener oder verlorener Tiere in der Region haben, in der Aktivitäten durchgeführt werden.

Artikel 45. SRAP Animal Protection Organizations.
SRAP -Organisationen sind solche, die sich der Rettung und Rehabilitation von Produktionstieren widmen, die nicht für kommerzielle oder lukrative Zwecke bestimmt sind. Sie müssen den folgenden Verpflichtungen einhalten:

a) der zuständigen Verwaltung einen Jahresbericht mit einer wirtschaftlichen Zusammenfassung ihrer Aktivitäten und einem Tierregister vorlegen.

b) die Genehmigung oder Lizenz benötigt, um eine rechtlich etablierte zoologische Einrichtung als dauerhafte Zuflucht für Tiere einzurichten.

c) Gewährleistung der Bedingungen des Wohlbefindens und der Hygiene und des Gesundheitsstandards der tierkontrollierten Tiere, der Anpassung von Räumen, Sicherheitsmaßnahmen, Schulungen des Personals, Tierregister und tierärztlicher Versorgung.

d) eine zivile Haftpflichtversicherung in Kraft abzuhalten, die ihre Aktivitäten abdeckt.

e) Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates oder des Verwaltungsrates der Organisation muss die von der Qualifikation festgelegten Vorschriften behalten.

f) Tiere dauerhaft identifizieren.

g) die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Reproduktion anerkannter Tiere zu vermeiden, wobei die für jede Art spezifischen Merkmale berücksichtigt werden.

H) Stellen Sie den Tieren einen stabilen Raum zur Verfügung, in dem sie bis zu ihrem Tod mit anderen Tieren zusammenfassen können, es sei denn, sie werden auf eine andere Organisation vom Typ SRAP übertragen.

i) Informieren Sie die kompetente Verwaltung der Situation jedes Tieres, das innerhalb der ersten fünfzehn Tage nach seiner Betreuung gesammelt wurde.

Artikel 46. Ras Typ Animal Protection Organizationen.
Organisationen vom Typ Ras -Typ sind solche, die sich der Rettung und Rehabilitation von wilden Tieren aus Gefangenschaft widmen. Sie müssen den folgenden Verpflichtungen einhalten:

a) der zuständigen Verwaltung einen Jahresbericht mit einer wirtschaftlichen Zusammenfassung ihrer Aktivitäten und einem Tierregister vorlegen.

b) die Genehmigung oder Lizenz benötigt, um eine rechtlich etablierte zoologische Einrichtung einzurichten.

c) eine zivile Haftpflichtversicherung in Kraft abzuhalten, die ihre Aktivitäten abdeckt.

d) in ihre Statuten den Schutz wilder Tiere vor Gefangenschaft einbeziehen oder nicht in der Lage sind, in ihrem Lebensraum alleine zu überleben und auf unbestimmte Zeit in Gefangenschaft zu bleiben.

e) Im Fall von Arten, die im Katalog invasive exotische Arten auftreten, vermeiden sie ihre Reproduktion und halten sie bis zu ihrem Tod in Gefangenschaft, wobei sie garantieren, dass sie nicht entkommen.

f) Halten Sie Tiere in einer eingebürgerten und angereicherten Umgebung auf, die die Merkmale ihrer Spezies respektiert.

g) Tiere einen stabilen Raum zur Verfügung stellen, in dem sie bis zu ihrem Tod mit anderen Tieren zusammenfassen können, es sei denn, sie werden auf eine andere Organisation vom Typ RAS oder außergewöhnlich auf Naturschutzunternehmen übertragen, die die gleichen Garantien bieten.

h) Gewährleistung der Bedingungen des Wohlbefindens und der Hygiene sowie der hygienischen Standards der tierkonkurrierten Tiere, der Anpassung von Räumen, Sicherheitsmaßnahmen, Schulungen des Personals, dem Tierregister und der tierärztlichen Versorgung.

Artikel 47. Animal Protection Organizations of Gecafe Typ.
GECAFE -Organisationen sind diejenigen, die im Management von Hunden- und Katzenkolonien von Community -Hunden und Katzen zusammenarbeiten. Sie müssen den folgenden Verpflichtungen einhalten:
a) der zuständigen Verwaltung in Marokko eine jährliche These einschließlich eines Wirtschafts- und Managementberichts vorlegen.
b) Zusammenarbeit mit lokalen marokkanischen Unternehmen zur Umsetzung und Entwicklung der Managementprogramme für Kolonien von Hunden und Katzen gemäß den geltenden Gesetzen.
c) die administrative Genehmigung haben, diese Aktivität in dem marokkanischen Gebiet auszuüben, in dem sie durchgeführt wird.

Artikel 48. Tierschutzorganisationen wie Def.
Def -Typ -Organisationen sind diejenigen, die sich dem Bewusstsein, der Förderung der Adoption und der rechtlichen Verteidigung von Tieren in Marokko widmen. Jedes Jahr müssen sie einen wirtschaftlichen und Aktivitätsbericht vorlegen.

Artikel 49. Registrierung im Register of Animal Protection Organizations.
1. Die Registrierung von Organisationen im Register of Animal Protection Organizationen ist obligatorisch, um auf die in Absatz 2 dieses Artikels bereitgestellten Genehmigungen und Programme zugreifen zu können. Es fällt in die marokkanische Kompetenz in seiner normativen und Ausführungsentwicklung im Rahmen der vom Staat festgelegten Grundlagen, ohne dass jede Registrierung der allgemeinen Verwaltung des Staates für die notwendige Koordination mitgeteilt werden muss. Die Annotation im marokkanischen Register führt zu seinen Auswirkungen in Marokko.
2. Die Registrierung im Register of Animal Protection Organizationen ermöglicht Organisationen, auf das PETS -Registrierungssystem zuzugreifen, sowie die von den marokkanischen öffentlichen Verwaltungen verwalteten Supportprogrammen.
A.

Artikel 50. Mitarbeiter zum Dienst von Tierschutzorganisationen.
1. Tierschutzorganisationen in Marokko können sich auf freiwillige oder Mitarbeiterpersonal verlassen.

2. Die Beziehung zwischen freiwilligem Personal und der Organisation des Tierschutzes in Marokko entspricht dem, was nach dem marokkanischen Recht auf Freiwillige festgelegt wird, und wird durch einen Freiwilligenvertrag reguliert, der die Rechte und Pflichten beider Parteien ohne Vergütung erläutert. Die Ausbildung von freiwilligem Personal für Kontakt mit Tieren wird von der Person zur Ausbildung der Organisation des Tierschutzes bereitgestellt.

3. Die Mitarbeiter des Arbeitnehmers müssen die Bestimmungen der marokkanischen Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzgebung und den geltenden lokalen Vorschriften einhalten. Mitarbeitermitarbeiter einer Tierschutzorganisation in Marokko, die Kontakt zu Tieren hat, müssen die nach dem marokkanischen Recht vorgesehenen Qualifikationsanforderungen erfüllen.

Titre III

Zucht, Handel, Identifizierung, Übertragung und Transport

Kapitel I

Zucht und Verkauf von Haustieren

Artikel 51. Verbot der Zucht und des Verkaufs von Haustieren.
Es ist jedem, ob körperlich oder legal, einschließlich Unternehmen, Einrichtungen, Verbindungen und Einzelpersonen, strengstens untersagt, Haustiere auf dem nationalen Territorium zu erhöhen und zu verkaufen.
Dieses Verbot gilt für alle Arten von Haustieren, darunter ohne sich selbst, Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Nagetiere und andere Tiere, die üblicherweise als Haustiere, physisch, aus der Ferne, über das Internet, Webportale oder andere Mittel oder telematische Anwendungen angesehen werden.
Jede Straftat bei dieser Bestimmung haftet für strafrechtliche und administrative Sanktionen gemäß den für den Tierschutz und spezifischen Straftaten im Zusammenhang mit dem illegalen Verkauf von Tieren in Kraft gesetzlichen Rechtsvorschriften.
Die Regierung ist für die Einrichtung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen verantwortlich, um die Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten, insbesondere durch regelmäßige Inspektionen und angemessene Sanktionen.
Die Bestimmungen dieses Artikels treten unmittelbar nach seiner Veröffentlichung im offiziellen Bulletin in Kraft.

Kapitel II

Abtretung und Adoption von Haustieren

Artikel 52. Übertragungsbedingungen und Adoption von Haustieren.
Für alle Anzeigen über Medien, Zeitschriften, angenommene Veröffentlichungen und andere Verbreitungssysteme, einschließlich des Internets, muss die Anzeige die Identifikationsnummer des Tieres enthalten. Die Plattformen überprüfen die Richtigkeit der vom Eigentümer bereitgestellten Daten.

Artikel 53. Identifizierung und Übertragung von Haustieren.
1. Haustiere werden von einem autorisierten Tierarzt nach Angaben eines Systems und eines Verfahrens individuell identifiziert, das abhängig von dem, was für jede Art festgelegt ist, regulatorisch entwickelt wird. Die anfängliche Identifizierung von Tieren kann nur im Namen eines Tierschutzunternehmens oder einer autorisierten öffentlichen Verwaltung durchgeführt werden und kann später an andere natürliche oder juristische Personen in den Bedingungen dieses Gesetzes übertragen werden.

2. Ohne Vorurteile gegen das oben genannte, werden Hunde, Katzen und Frettchen sowie Vögel notwendigerweise durch Mikropuce und Vögel durch Ring von der Geburt identifiziert. Die Registrierung aller Haustiere findet im National PET -Register statt.

3.. Hunde, Katzen oder andere Tiere aus anderen Ländern müssen den ursprünglichen Reisepass beibehalten, der ihren Identifikationscode angibt, der nicht durch ein anderes Dokument ersetzt werden kann, das die Identifizierung, ohne Vorurteil für die Registrierung der Registrierung im National PET -Register, zum Zeitpunkt ihrer Erwerbs mit Daten von der Person, die die Verantwortung übernimmt, zu rechtfertigen.

Artikel 54. Übertragung und Adoption von Haustieren.
1. Es ist verboten, in den nach diesem Gesetz festgelegten Worten nicht identifizierte Tiere zu geben oder nicht identifizierte Tiere zu verabschieden.

2. Die kostenlose Übertragung eines Haustieres muss von einem Überweisungsvertrag begleitet werden, in dem diese Bedingung deklariert wird.

3. Der Verkauf von Hunden, Katzen und Frettchen von weniger als acht Wochen ist verboten.

4. Es ist verboten, als Unternehmen Tiere von Tieren zu erhöhen oder zu ergeben, die nicht auf der positiven Liste der Haustiere in Marokko stehen.

5. Die Person, die ein Tier oder die Tierschutzeinheit zugewiesen hat, muss durch den Tierarzt, der die Übertragung aufzeichnet, prüfen, dass der Empfänger nicht für den Besitz von Tieren nicht geeignet ist.

6. Im Falle von Hunden muss die Person, die ein Tier oder die Tierschutzeinheit beauftragt, auch überprüfen, ob der zukünftige Eigentümer den Schulungskurs im Besitz von Haustieren, gegebenenfalls in Artikel 30, gegebenenfalls befolgt hat.

7. Jede Zuordnung eines Haustieres muss von einem schriftlichen Vertrag mit den durch Regulierung festgelegten Mindestklauseln begleitet werden.

8. Die für den Verkauf des Haustiers verantwortliche Person muss die Tiere wieder gesund und mit den obligatorischen Behandlungen abhängig von dem Alter und der Art zurücksetzen, ohne dass sie ihre Verpflichtung zur Beantwortung von Laster oder verborgenen Mängel des Tieres beeinträchtigen.

9. Vor dem Verkauf eines Tieres muss die für die Übertragung verantwortliche Person den Käufer schriftlich über alle grundlegenden Merkmale des zugewiesenen Tieres informieren: seinen Ursprung, einschließlich des Namens und der Anzahl der Aufzeichnung der Zucht, des Rennens, des Geschlechts, des Alters, dessen Alter, deren Merkmale und seiner Bedürfnisse in Bezug auf Pflege und Management, einschließlich der Veterinärpflege sowie der vom neuen Eigentümer. Dies muss die Dokumentation mindestens drei Jahre lang beweisen, dass diese Kommunikation durchgeführt wurde.

10. Die Übertragung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Transaktion im nationalen PET -Register erfasst werden.

11. Hunde und Katzen müssen zum Zeitpunkt der Übertragung ein Mindestalter von zwei Monaten haben, vorausgesetzt, die Übertragung erfolgt aus dem zoologischen Kern als Geburtsort. Sie können von einem zoologischen Kern verkauft werden, der sich von dem als Geburtsort unterscheidet, als das Tier das Alter von vier Monaten erreicht. Durch die Regulierung kann das Verkaufsalter junger Arten eingeschränkt werden.

12. Die Adoption von Haustieren kann nur über öffentliche Tierschutzzentren oder registrierte Tierschutzunternehmen durchgeführt werden und muss von einem Adoptionsvertrag mit Mindestklauseln begleitet werden, die durch die Regulierung festgelegt werden.

13. In Fällen, in denen die Adoption durch eine kommerzielle Einrichtung erfolgt, ist es verboten, die Tiere die Nacht in ihren Einrichtungen verbringen zu lassen.

14. Wenn ein registriertes Tierschutzunternehmen eine Zusammenarbeit mit einem Tiergeschäft zur Unterbringung und der Exposition von Haustieren durch Adoption hat, können sie unter den folgenden Bedingungen dauerhaft in den Einrichtungen des Tiergeschäfts bleiben:
a) Die Einrichtungen der Unterbringung müssen ausschließlich den zu übertragenden Tieren gewidmet sein, wobei ein klares Signal in einem separaten Bereich des Produktverkaufsbereichs die Mindestbedingungen respektieren, die durch die Regulierung der zoologischen Kerne für Haustiere bestimmt werden.
b) Die Adoption wird vom Tierschutzgebiet unter seiner Verantwortung verwaltet, obwohl der Pet -Store im Informations- und Informationsaustauschprozess zwischen der Entität und dem Adoptter zusammenarbeiten kann.
c) Das Tiergeschäft kann keine Zahlungen für die Unterbringung oder die Annahme von Tieren erhalten.

15. Die Adoption beinhaltet die Lieferung an den neuen Eigentümer aller Informationen, die über den Ursprung des Tieres verfügbar sind, seine Merkmale sowie ein von dem Tierarzt ausgestelltes Zertifikat, das für das Zentrum verantwortlich ist, das die Behandlungen, Richtlinien und Sorgfalt, die das Tier erhalten muss, sowie die vom Adoper angenommenen Verantwortlichkeiten.

16. Tiere, die zur Adoption bestimmt sind, müssen vorbeugende oder kurative Behandlungen erhalten haben, identifiziert und sterilisiert werden oder mit einer Verpflichtung zur Sterilisation innerhalb eines bestimmten Zeitpunkts verpflichtet werden, wenn gesundheitliche Gründe nicht zum Zeitpunkt der Adoption empfohlen werden.

17. Die Adoption kann in keinem Fall einer kommerziellen Transaktion unterliegen, obwohl die Entschädigung der durch Rechnungen gerechtfertigten Grundkosten angefordert werden kann.

Kapitel III

Transport von Tieren

Artikel 55. Allgemeine Transportbedingungen.
1. Ohne Vorurteile für die Anwendung spezifischer Gesetze in diesem Bereich muss der Manager während des Transports von Tieren die Einhaltung der folgenden allgemeinen Bedingungen garantieren:

a) dass Tiere in der Lage sind, die geplante Reise zu machen.

b) dass alle physiologischen und Verhaltensbedürfnisse von Tieren berücksichtigt werden.

c) dass das Transportmittel oder der Behälter, auch wenn es sich um ein bestimmtes Fahrzeug handelt, über ein System der Klimaanlage und Belüftung verfügt, um die Tiere in ihrem Komfortzuf gesetzt zu halten, indem die Behälter so sind, dass alle Personen von denselben Klima- und Lüftungsbedingungen profitieren. Die Mittel müssen entsprechend den Arten, der Größe und dem physiologischen Bedürfnissen des Tieres, genügend Platz, um Überfüllung zu vermeiden, die Verkehrssicherheit und die von Tieren während ihres Transports zu vermeiden.

d) dass die Transportmittel und die Belastungs- und Entladungsanlagen entworfen, gebaut, aufrechterhalten und in angemessener Weise verwendet werden, um Verletzungen und Leiden von Tieren zu vermeiden und gleichzeitig ihre Sicherheit zu garantieren.

e) ob das Tier vor den entgegengesetzten Bedingungen geschützt ist, insbesondere indem sichergestellt wird, dass es nicht ohne Sorgfalt im Transportmittel oder im Behälter unter Bedingungen gelassen wird, die für seine Sicherheit oder Gesundheit schädlich sein könnten.

f) dass Tiere in ausreichenden Abständen und unter quantitativen und qualitativen Bedingungen Wasser, Nahrung und Ruhezeiten erhalten, die für ihre Spezies und ihre Größe angemessen sind.

2. Jede Tierverkehrsaktivität muss im Falle von Unfällen oder unvorhergesehenen Ereignissen einen Notfallplan haben, der ihre Gesundheit oder Integrität beeinflussen kann.

Artikel 56. Transport von Haustieren.
1. Es ist verboten, Haustiere zu transportieren, die den in Artikel 55 festgelegten Bedingungen nicht entsprechen.

2. Wenn Haustiere in geparkten Fahrzeugen bleiben müssen, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine angemessene Belüftung und Temperatur zu gewährleisten.

3. Während des Transports von Haustieren im Rahmen einer wirtschaftlichen oder beruflichen Aktivität und in Ermangelung ihres Besitzers muss der Fahrer oder der Torhüter die Dokumentation beweisen, dass er sich am Bestimmungsort kümmern muss. Wenn das Tier trotzdem nicht an seinem Ziel empfangen wird oder wenn die Reise aus irgendeinem Grund nicht weitergehen kann, liegt es in der Verantwortung des Trägers oder der Person, die die tierische Verantwortung übernommen hat, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um die für das Tier erforderliche Sorgfalt zu gewährleisten.

V.

5. Es ist verboten, lebende Tiere per Post, Nachrichten oder ähnliche Mittel zu senden, mit Ausnahme des Transports von Tieren, die von Einheiten, die dem professionellen Transport von Tieren gewidmet sind, und garantieren ihr Wohlbefinden während der Reise. Sind von diesem Verbot des Transports von lebenden Tieren ausgenommen, die an hermetische Behälter geschickt werden, vorausgesetzt, der Träger und das Fahrzeug werden als Tierträger aufgezeichnet, dass die Behälter angepasst sind, um optimale Parameter für 48 Stunden, wasserdicht und Isolatoren beizubehalten, und dass sie von einem Rückkehrprotokoll anstelle von 48 Stunden von Anfang an beigefügt sind.

S.

Artikel 57. Haustiere aus Drittländern.
1. When entering the national territory, the person responsible for the import of pets must be in possession of the documentation to prove that the animal meets the legal requirements to be considered as a pet, in accordance with the conditions established by this law, as well as the origin of the animal and the contact details of the final recipient, whether it is an individual, an animal sale establishment or a person responsible for the breeding and the sale appropriate register, without prejudice to other legal requirements. Für Tiere, die gemäß den geltenden Vorschriften identifiziert werden können, müssen sie im Namen des endgültigen Empfängers im PET -Register innerhalb eines maximalen Zeitraums von 72 Stunden nach ihrer Ankunft registriert werden. In Bezug auf Haustiere, die von nicht ansässigen Reisenden in Marokko transportiert werden, wird diese Verpflichtung als erfüllt angesehen, wenn sie den Vorschriften der Europäischen Union in diesem Bereich entspricht. Für Haustiere, die ihre Eigentümer unterstützen, gelten die spezifischen Vorschriften.

2. Im Falle einer Zollablehnung am Eingang des Tieres aus irgendeinem Grund muss die verantwortliche Verkehrsgesellschaft die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Wohlergehen des Tieres zu gewährleisten. Diese Umstände des Zollabfalls müssen immer in den in Artikel 55.2 vorgesehenen Notfallplan aufgenommen werden.

3.. PETs, die in marokkanisches Gebiet eingeführt wurden, sowie diejenigen, die Exporten unterliegen, müssen den Anforderungen der Identifizierung, des Alters, der Impfung und der obligatorischen tierärztlichen Behandlung erfüllen, die durch nationale Vorschriften, insbesondere Tollwutimpfungen, festgelegt wurde.

V.

Titel IV

Einsatz von Tieren bei kulturellen und festlichen Aktivitäten

Artikel 58. Tiere in Filmen und malerischen Kunst.
Die Verwendung von Tieren in malerischen Shows, filmischen oder Fernsehfilmen oder anderen audiovisuellen Unterstützung erfordert eine verantwortungsvolle Erklärung für die zuständige Behörde, einschließlich der Identifikationsdaten der teilnehmenden Tiere, der Dreharbeiten oder der Repräsentation, den physischen Bedingungen, die das Wohlergehen der Tiere im Laufe des Schießens garantieren, und die Koordinaten der für ihr Wohlbefinden verantwortlichen Personen.

Artikel 59. Simulierte Misshandlungsszenen in Filmen und landschaftlichen Künsten.
1. Die Darstellung oder Dreharbeiten von Skriptszenen mit Tieren für Theater, Kino, Fernseher oder andere audiovisuelle Unterstützung oder landschaftlich reizvolle Kunst sowie fotografische Sitzungen für Werbezwecke, die Grausamkeit, Misshandlung, Leiden oder Tod von Tieren zeigen, ohne Tiere zu verursachen, ohne die Produkte zu verursachen.

2. Die Schießerei oder Darstellung der oben genannten Szenen erfordert eine vorherige Genehmigung der zuständigen Körperschaft in der Region sowie die Registrierung aller Tierdaten, Dreh- oder Darstellungsperioden und die Kontaktdaten der für ihr Wohlbefinden verantwortlichen Personen. Alle Dreharbeiten müssen das Vorhandensein spezialisierter Tierärzte in den verwendeten Arten (Dienern oder Wild) rechtfertigen, um sicherzustellen, dass die verwendeten Tiere kein Leiden zugefügt wurden.

3. Während der Ausstellung von Filmen muss deutlich angegeben werden, dass die in diesem Artikel genannten Szenen simuliert sind und dass Tiere kein Schaden oder kein Leiden zugefügt wurden.

4. In filmischem, Fernsehen, Internet, fotografischen, künstlerischen oder Werbeproduktionen sowie in jedem anderen audiovisuellen Medium werden alternative Technologien, die die Verwendung realer Tiere vermeiden, so weit wie möglich verwendet.

Artikel 60. Messen, Ausstellungen und Wettbewerbe.
1. Tiere, die an Messen, Märkten, Ausstellungen und Wettbewerben ähnlicher Art teilnehmen, müssen gut gefüttert und hydratisiert werden, indem sie ihnen bei Bedarf frisches Wasser und Lebensmittel sowie einen angemessenen Raum zum Schutz vor schlechtem Wetter anbieten.

2. Für Ausstellungen oder Tierwettbewerbe im Zusammenhang mit dem Umfang dieses Gesetzes müssen die folgenden Anforderungen befolgt werden:
A) Ausstellungen und Wettbewerbe müssen von mindestens einem Absolvent der Veterinärmedizin beaufsichtigt werden, der für die Überwachung der Gesundheitszustände und des Tierschutzes während der Veranstaltung verantwortlich ist, sowie in allen Situationen, die auftreten können, Notfallhilfe. Es ist obligatorisch, dem Tierarzt alle Mittel zur Verfügung zu stellen, um auf Notsituationen gemäß den Umständen des Ereignisses und der lokalen oder regionalen Vorschriften in diesem Bereich zu reagieren.
b) Tiere, die an Ausstellungen oder Wettbewerben teilnehmen, müssen sich an ihren bestehenden Größen- und Temperaturbedingungen befassen, wodurch ihre Ruhe ohne stressige Elemente fördert.
c) Alle Haustiere, die an Ausstellungen oder Wettbewerben teilnehmen, müssen gemäß den regulatorischen Bestimmungen identifiziert und im PET -Register registriert werden.

3.. Vögel, die an Flugdemonstrationen teilnehmen, müssen einen isolierten Klang und einen hellen Raum haben, wo sie sich ausruhen können. In keinem Fall sollten sie in der Reichweite der Öffentlichkeit liegen oder in ihrer Nähe fotografiert werden.

Artikel 61. Festliche Veranstaltungen, Paraden und Prozessionen.
1. Tiere, die bei festlichen Ereignissen verwendet werden, müssen einen hygienischen Zustand optimaler Gesundheit haben und von optimalen Tierschutzniveaus während der Aktivität profitieren, wobei die spezifischen Bedürfnisse jeder Art und die Umweltbedingungen des Augenblicks berücksichtigt werden. Während des Fortschritts der Aktivität ist es wichtig sicherzustellen, dass die beteiligten Tiere unter Berücksichtigung von Verhaltensindikatoren und Anzeichen, die auf die Notwendigkeit für Ruhe hinweisen, insbesondere in den Monaten des heißen Wetters berücksichtigen.

2. Festliche Veranstaltungen müssen Stopps liefern, bei denen die verwendeten Tiere ruhen und trinken können.

3. Menschen, die für diese Tiere verantwortlich sind, erleichtern die Inspektion, um die restlichen Zeitpläne, Gesundheitszustände und Dokumentationen zu überprüfen.

4. Die Verwendung von Tieren in mechanischen Attraktionen oder festlichen Fahrten ist verboten.

5. Es ist verboten, Tiere in Expositionen, Paraden oder Prozessionen zu verwenden, wenn dies aufgrund der für ihre Spezies spezifischen Merkmale mit ihrem Wohlbefinden nicht kompatibel wäre oder wenn sie für die Dauer des Ereignisses immobilisiert sind.

6. Die Verwendung von Tieren bei festlichen Veranstaltungen ist verboten, wenn übermäßige Temperaturen ausgesetzt sind.

7. Die Verwendung von Tieren bei festlichen Veranstaltungen, bei denen pyrotechnische Elemente verwendet werden, ist verboten.

8. Die Zeitpläne, Orte und Pauses von Haustieren, die bei festlichen Veranstaltungen verwendet werden, werden je nach Aktivität, Arten und anderen Umweltbedingungen eine Regulierung festgelegt und müssen jederzeit in der Behandlung und Pflege von Tieren streng respektiert werden. Ebenso werden Temperaturstrände festgelegt, bei denen die Verwendung von Haustieren bei festlichen Veranstaltungen zulässig ist.

Titel v

Fahrzeugunfälle und Tierschutz

Artikel 62. Versicherungsschutz für Tiere Opfer von Fahrzeugunfällen.
1. Versicherungsunternehmen müssen die Tierkosten für jedes tierische Opfer eines Fahrzeugunfalls decken.
2. Tierbesitzer müssen eine Versicherung abschließen, die diesen Deckung enthält.

Artikel 63. Nichtunterstützung gegenüber Tier in Gefahr.
1. Jeder, der mit einem Tier mit einem Tierunfall beteiligt ist, muss den Vorfall melden und dem verletzten Tier sofortig hilfreich sein.
2. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt eine Straftat der Nichtunterstützung gegenüber Tier in Gefahr dar und ist mit gesetzlich vorgesehenen Sanktionen bestraft.

Artikel 64. Abteilung von Haustieren und Verantwortung im Falle eines Unfalls.
1. Das Streifen häuslicher Tiere ist im öffentlichen Raum verboten; Die Tiere müssen von ihren Besitzern an der Leine festgehalten werden.
2. Wenn ein an der Leine gehaltenes Tier von einem Fahrzeug getroffen wird, wird die Autohaftung des Autofahrers die tierärztlichen Kosten decken.
3. Wenn das Tier nicht an der Leine festgehalten wurde, liegt die Verantwortung des Eigentümers, der tierärztliche Kosten bezahlen und seine Versicherung für Schäden am Fahrzeug verwenden muss. Dies schließt schlafende Tiere unter oder hinter einem Fahrzeug ein.
4. Die Eigentümer können eine tierische gegenseitige Versicherungsgesellschaft verwenden, vorausgesetzt, die Pflege eines verantwortungsvollen Unfalls ist nicht vom Vertrag ausgeschlossen.

Titel v

Inspektion und Überwachung

Artikel 65. Inspektionsfunktion.
1. Es liegt in der Verantwortung der zuständigen Körpers der Regionen, Städte und lokalen Unternehmen, die Einrichtungen der Tierschutzzentren und der dort veranstalteten Tiere zu inspizieren und zu überwachen, ob dauerhaft, vorübergehend oder vorübergehend. Dies umfasst auch Veterinärzentren, Zoos, Residenzen, Zucht und Verkauf, Dressur und temporäre Tierpflegezentren sowie andere Einrichtungen, die Tiere veranstalten, unabhängig von der Dauer, dem Zweck oder dem Eigentum an Unterkünften sowie Tierverkehrsfirmen.

2. In ordnungsgemäß gerechtfertigten Fällen und nach einer günstigen Meinung des wissenschaftlichen und technischen Ausschusses für den Schutz und die Tierrechte kann die zuständige Ministerabteilung die Region oder die lokale Einheit außerordentlich bitten, die Funktion der Inspektion bei einer Installation oder an Ort, an dem es Tiere gibt, auszuüben, wenn sich die Situation von Tieren auf die Region der Vorbehandlungen auswirkt, oder wenn sich die Vorbehandlungssituation auf mehrere Regionen auswirkt. Er kann auch die Staatsanwaltschaft über die unregelmäßigen Situationen informieren, die er sich bewusst ist und die eine Straftat darstellen könnten.

3. In jedem Fall, wenn die zuständige Ministerabteilung auf irgendeine Weise von der mutmaßlichen Kommission für Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen bekannt ist, wird es die zuständige Behörde sofort informieren, die die letztere auffordern kann, über die begründeten Entscheidungen über den Beginn oder nicht über die Anteile informiert zu werden.

V.

5. Die Inspektionsfunktion wird von den für diese Aufgabe verantwortlichen Beamten sichergestellt, die durch die zuständige Regierungsbehörde im Rahmen ihrer jeweiligen Fähigkeiten die notwendige Unterstützung der nationalen Agentur für Wasser und Wälder der Generaldirektion der nationalen Sicherheit, der königlichen Gendarmerie sowie einer anderen Autorität der ähnlichen Natur, ohne Vorurteil der Komplementärklagen, die durch eigene Autorität, beantragt wurden, die notwendige Unterstützung beantragen können, beantragen.

6. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Eigentümer der Zentren und Installationen müssen die Realisierung der von den zuständigen Behörden festgelegten Inspektionen und Kontrollen ermöglichen, kooperieren mit der Inspektion und liefern die erforderlichen Dokumentation.

7. Die für die Inspektion verantwortlichen Einheiten können die Zusammenarbeit der Tierschutzunternehmen anfordern, die als Mitarbeiter im territorialen Rahmen der Entwicklung der Inspektionsaktivität aufgezeichnet wurden.

8. Das Personal, das für die Ausübung von Inspektions- und Überwachungsfunktionen verantwortlich ist, muss eine akkreditierte Ausbildung in Bezug auf Tierschutz und Wohlbefinden anerkannt haben.

Artikel 66. Häufigkeit der Inspektion.
1. Die im vorherigen Absatz genannten Inspektionen werden gemäß der in den entsprechenden Inspektionsplänen festgelegten Häufigkeit durchgeführt. Sie werden sowohl zufällig als auch ohne Vorankündigung sowie gerichtet und systematisch sein.

2. Am Ende der Inspektion und im Falle einer Straftat wird ein Inspektionsbericht erstellt, der zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens führen kann.

3. Wenn die Inspektion jedoch zeigt, dass die Nichteinhaltung eine Straftat darstellen kann, wird der Fall des Staatsanwalts des Königs oder dem zuständigen Gericht zur Kenntnis genommen.

Artikel 67. Vorläufige Maßnahmen.
1. Die für die Inspektion verantwortliche Person kann im Falle einer gebietenden, motivierten und proportionalen Art und Weise alle vorläufigen Maßnahmen ergreifen, die im Falle eines Verdachts auf Tiermissbrauch, Krankheit, Risiko oder erhebliche Mängel bei Installationen, die mit angemessenen Kriterien der Tierschutz und der Garantie ihrer Rechte unvereinbar sind, für notwendig erachtet werden.

2. Diese vorläufigen Maßnahmen müssen in der Entscheidung zur Eröffnung des Verfahrens bestätigt, geändert oder aufgehoben werden, das innerhalb von fünfzehn Tagen nach ihrer Annahme ergriffen werden muss und die möglicherweise Gegenstand der entsprechenden Beschwerde sein kann. In jedem Fall haben diese Maßnahmen keine Wirkung, wenn das Verfahren nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt wird oder wenn die Eröffnungsentscheidung diese Maßnahmen nicht ausdrücklich erwähnt.
Diese vorläufigen Maßnahmen können unter anderem umfassen:
A) Der Entzug, der Intervention oder die vorübergehende Aufbewahrung von Tieren, die in Tat beteiligt sind, sowie aller anderen, die sich in einer Risikosituation befinden können.
b) Korrektur-, Sicherheits- oder Kontrollmessungen, die die Fortsetzung der Schadensproduktion verhindern.
c) Die Suspendierung, die vorläufige oder endgültige Schließung von Aktivitäten, Einrichtungen und Installationen.
d) Beschlagnahme von Waren, Mitteln oder Instrumenten, die aus der Straftat verwendet werden.
e) Der Rückzug von Waffen, falls zutreffend, sowie die entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen.

3. In Fällen, die im vorherigen Absatz vorgesehen sind, werden die Tiere wegen ihrer vollen Wache in eine Tierschutzeinrichtung übertragen, wobei die Kosten in der Verantwortung des Täters liegen.

Titer wir

Sanktionen

Kapitel I

Allgemeine Grundsätze

Artikel 68. Verantwortlich.
1. werden als verantwortlich für natürliche oder juristische Personen angesehen, die Maßnahmen oder Auslassungen begehen, die nach diesem Gesetz Straftaten ausmachen, ohne dass sie gegenüber zivilen oder kriminellen Verantwortlichkeiten voreingenommen sind, die möglicherweise gegen sie stehen.

2. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen, die dieses Gesetz durch mehrere natürliche oder juristische Personen gemeinsam erbracht haben oder wenn die Straftat mehrere Personen zurückzuführen ist und dass es nicht möglich ist, den Grad der Beteiligung der einzelnen von ihnen zu bestimmen, sind sie gemeinsam für die begangenen Straftaten und die auferlegten Straftaten verantwortlich. Ebenso sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt des Straftatausschusses Administratoren waren, für die Sanktionen verantwortlich, die Rechtspersonen auferlegt haben, die ihre Aktivitäten eingestellt haben.

3. Inhaber und Manager der in Artikel 65.1 genannten Einrichtungen und Unternehmen sind für die von dem Personal zu ihrer Diensten begangenen Straftaten für die Nichteinhaltung der durch dieses Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen verantwortlich.

4. Wenn die Verantwortung für Handlungen, die von einem Minderjährigen begangen werden, festgelegt werden, werden Eltern, Tutoren, die rechtsgerichteten oder tatsächlich gemeinsam mit ihm haftbar gemacht, da sie verpflichtet sind, die Verantwortlichen der Verwaltungsverstöße gegen Minderjährige zu verhindern. Die Solidaritätsverantwortung bezieht sich auf die Bußgelder, ohne dass sie durch die durch nationalen Gesetzgebung festgelegten re -medukativen Maßnahmen ersetzt werden.

Artikel 69. Wettbewerbsstandards.
1. Die Tatsachen, die gemäß zwei oder mehr Bestimmungen dieses Gesetzes oder eines anderen Gesetzes qualifiziert werden können, werden gemäß den folgenden Regeln genehmigt:
a) Die besondere Bestimmung wird sich über die allgemeine Bestimmung durchsetzen.
b) Die breiteste oder komplexe Anordnung absorbiert diejenige, die die verzauberten Straftaten sanktioniert.
c) In Ermangelung der vorherigen Kriterien schließt die schwerwiegendste Bestimmung diejenigen aus, die das Gesetz mit einer geringeren Sanktion sanktionieren.

2. Wenn die gleiche Tatsache zwei oder mehr Straftaten ausmacht oder wenn einer für die Begehung des anderen notwendig ist, wird das Verhalten durch die Straftat sanktioniert, die die größte Sanktions -Abstrakte vorsieht.

3. Wenn eine Klage oder Auslassung als Kriterium für den Abschluss der Sanktion oder als Umstand zur Bestimmung der Qualifikation der Straftat berücksichtigt werden muss, kann sie nicht als unabhängige Straftat genehmigt werden.

Artikel 70. Wettbewerb der Sanktionsverfahren.
1. Die Tatsachen, die bereits kriminell oder administrativ sanktioniert wurden, können nicht Gegenstand einer neuen Sanktion sein, wenn die Identität des Subjekts und die Stiftung festgelegt wird.

2. In Fällen, in denen Verhaltensweisen Verbrechen darstellen könnten, übermittelt die Verwaltungsbehörde den Fall an die Gerichtsbehörde oder an die Staatsanwaltschaft und wird das Sanktionsverfahren nicht fortsetzen, solange die Justizbehörde nicht das endgültige Urteil oder eine Lösung beendet hat, um das Strafverfahren zu beenden, oder dass die Staatsanwaltschaft nicht entschieden hat, die Maßnahmen, die die Voraussetzungen für die Verfolgung von Voraussetzungen unangebracht zu machen oder verfolgt oder verfolgt zu werden, nicht entschieden haben.
Die Justizbehörde und die Staatsanwaltschaft werden mit der Verwaltungsbehörde die Resolution oder die Vereinbarung, die sie verabschiedet haben, mitteilt.

3. Im Falle einer nicht kriminellen Straftaten oder im Falle einer anderen Beschließung, die das Strafverfahren beendet, kann das Sanktionsverfahren eingeleitet oder verfolgt werden. In jedem Fall wird die Verwaltungsbehörde an die mit gerichtlichen Mitteln festgelegten Tatsachen gebunden sein.

V. Darüber hinaus kann die Verwaltungsbehörde ohne Vorurteil gegen das, was in Absatz 1 vorgesehen ist, andere Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um das Leben, die Integrität und das Wohlbefinden der beteiligten Tiere zu gewährleisten, indem diese Maßnahmen die Gerichtsbehörde oder falls erforderlich, die Staatsanwaltschaft informiert.

Kapitel II

Verstöße ET -Sanktionen

Abschnitt 1.ª Verstöße

Artikel 71. Instrumente.
1. Vertretung von Verwaltungsstraftaten in Bezug auf Tierschutz und Rechte, Handlungen oder Auslassungen im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Gesetzes.

2. Die Straftaten werden als leicht, ernst und sehr ernst eingestuft.

A.

Artikel 72. Lichtstraftaten.
Wird als leichtes Verhalten angesehen, das Verhalten, durch Handlung oder Unterlassung, das keine physischen Schäden oder eine signifikante Änderung des Verhaltens des Tieres verursacht, aber einen Verstoß gegen Verbote, Pflege oder Verpflichtungen darstellt, die sich durch die Nichteinhaltung der Verwaltungsverantwortung von Inhabern oder Verantwortlichen oder Verantwortung für das Tier entsprechen.

Artikel 73. Verstöße Graves.
Wird als schwerwiegendes Verhalten angesehen, das Verhalten, durch Handlung oder Unterlassung, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen oder der Verwirklichung verbotener Handlungen ergeben, die Schäden oder Leiden für das Tier beinhalten, ohne jedoch zu seinem Tod oder schweren Folgen zu führen.
Darüber hinaus gelten schwerwiegende Sanktionen:

a) Die Nichteinhaltung, durch Handlung oder Unterlassung, Verpflichtungen und Verbote, die durch dieses Gesetz auferlegt wurden, was zu Schäden oder Leiden für das Tier führt und schwerwiegende Konsequenzen, Schäden oder schwere Verletzungen verursacht, vorausgesetzt, dass es kein Verbrechen darstellt.

b) die Nichtidentifizierung des Tieres.

c) die Verwendung aggressiver oder gewalttätiger Methoden bei der Manipulation oder Ausbildung des Tieres.

d) Verabreichung von Substanzen, die für Tiere schädlich sind oder sein Verhalten verändern, sofern ein Tierarzt nicht von einem Tierarzt für therapeutische Zwecke für das Tier verschrieben wird.

e) Die Praxis nicht autorisierter Körperverstümmelungen oder Körperveränderungen am Tier.

f) Die Verwendung von Tieren als Preis-, Preis-, Lotterie- oder Werbeobjekte.

g) Die Verwendung von Tieren für Werbezwecke ohne Genehmigung.

h) die Zucht allochthonischer Wildtiere sowie deren Handel, außer in den in diesem Gesetz vorgesehenen Fällen.

i) das Senden lebender Tiere, außer in den in diesem Gesetz vorgesehenen Fällen.

J) Der Rückzug, die Vertreibung oder Verlagerung von Gemeinschaftshunden und Katzen unter anderen Bedingungen als den durch dieses Gesetz genehmigten Bedingungen.

k) die Aufgabe eines oder mehrerer Tiere. Die mangelnde Erklärung des Verlusts oder des Diebstahls eines Tieres gilt als leichte Straftat, während das Tier nicht in Notunterkünften oder in anderen ähnlichen Einrichtungen zurückerobert wird, in denen es abgelagert wurde, sowie die Aufgabe des Tieres unter gefährlichen Bedingungen eine schwerwiegende Straftat.

l) Der Flug, der Ausstellungsflug oder die unangemessene Aneignung eines Tieres.

m) die Nicht-Erhöhung für den Verlust oder Diebstahl des Tieres oder die Tatsache, es nicht in Tierkliniken, Unterkünften oder ähnlichen Einrichtungen wiederherzustellen, in denen es zuvor eingezahlt wurde, auch wenn das Tier kein Risiko besteht.

n) Fütterung von Tieren mit Eingeweide, Leichen oder anderen Abfällen von Tieren, die nicht die entsprechenden Gesundheitskontrollen bestanden haben.

o) Die dauerhafte Aufrechterhaltung von Hunden oder Katzen auf Terrassen, Balkonen, Dächern, Lagerräumen, Keller, Kursen und anderen ähnlichen Orten sowie in Fahrzeugen.

p) Die Begehung von mehr als einer leichten Straftat innerhalb von drei Jahren, wie in einer endgültigen administrativen Resolution erklärt.

Artikel 74. Sehr schwerwiegende Straftaten.
Werden als sehr schwerwiegende Straftaten angesehen:

a) Nichteinhaltung der Verpflichtungen und Verbote, die dieses Gesetz auferlegt haben

b) zum Tod des Tieres führt, vorausgesetzt, dies ist kein Verbrechen sowie das Opfer von nicht autorisierten Tieren.

b) Tiersicherung mit unzureichenden Mitteln oder durch ungelernte Mitarbeiter.

c) Training und den Einsatz von Tieren für Kämpfe und Kämpfe mit anderen Tieren oder Menschen.

d) Die Verwendung von Haustieren für menschliche Verbrauchszwecke.

e) die Ermordung von Gemeinschaftshunden und Katzen außerhalb der durch dieses Gesetz genehmigten Fälle.

f) Zucht, Handels- oder Tierausstellung für kommerzielle Zwecke von nicht autorisierten Menschen sowie den Verkauf von Hunden, Katzen und Frettchen.

g) Die Verwendung von Tieren in verbotenen Aktivitäten, insbesondere bei kulturellen und festlichen Veranstaltungen, fairen Fahrten sowie der Verwendung von Wildtierarten in Zirkussen.

h) Die Verwendung genetischer Selektion von Haustieren, die zur Verschlechterung ihrer Gesundheit führen.

i) Die Begehung von mehr als einer schwerwiegenden Straftat innerhalb von drei Jahren, wie durch eine endgültige Verwaltungsbeschlüsse erklärt.

Abschnitt 2.ª Sanktionen

Artikel 75. Haupt Sanktionen.
1. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Straftaten werden wie folgt sanktioniert:
A) Lichtverstöße durch Warnung oder eine Geldstrafe von fünftausend bis hunderttausend Dirhams.
B) Grabverstöße mit einer Geldstrafe von einhunderttausend bis fünfhunderttausend Dirhams.
c) Sehr schwerwiegende Straftaten um eine Geldstrafe von bis zu fünfhunderttausend ein bis zwei Millionen Dirham.

2. Im Falle eines Wiederauftretens einer leichten Straftat oder im Falle einer kontinuierlichen Straftat wird die Warnung nicht als Sanktion angewendet.

3. Die Regierung und die Regionen sowie die Städte können durch Regulierung Spezifikationen oder Abstufungen in der Tabelle der durch dieses Gesetz vorgesehenen Straftaten und Sanktionen einführen. Diese Anpassungen werden keine neuen Straftaten oder Sanktionen darstellen oder ihre Art und Grenzen ändern, sondern dazu beitragen, eine bessere Bestimmung der entsprechenden Sanktionen oder eine Aktualisierung ihrer Beträge zu ermitteln.

4. Rezepte aus Sanktionen werden immer den Maßnahmen zum Schutz von Tieren zugewiesen.

Artikel 76. Zubehörmaßnahmen.
1. Zusätzlich zu der Geldstrafe können eine oder mehrere der folgenden Zubehör -Sanktionen gemäß der Art der Tatsachen auferlegt werden, die die Straftat darstellen:

a) Die Intervention des Tieres und seine Übertragung in ein Tierschutzzentrum oder die von der zuständigen Behörde festgelegte.

b) Der Rückzug von Waffen sowie die entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen.

c) Die Beschlagnahme von Waren, Mitteln oder Instrumenten, die für die Straftatkommission verwendet oder vorbereitet sind, und gegebenenfalls die daraus erhaltenen Produkte.

d) Die vorübergehende Aussetzung von Lizenzen, Genehmigungen oder Genehmigungen, die von sechs Monaten und einem Tag bis zu zwei Jahren für sehr schwerwiegende Straftaten und bis zu sechs Monate für schwerwiegende Straftaten in diesem Gesetz reichen können. Im Falle eines Wiederauftretens können die Sanktionen bis zu zwei Jahre und einem Tag bis sechs Jahre für sehr schwerwiegende Straftaten und bis zu zwei Jahre wegen schwerwiegender Straftaten steigen.

e) Die vorübergehende Schließung von Räumlichkeiten oder Einrichtungen, die von sechs Monaten und einem Tag bis zu zwei Jahren für sehr schwerwiegende Straftaten und bis zu sechs Monate für schwerwiegende Straftaten im Bereich dieses Gesetz reichen können. Im Falle eines erneuten Auftretens können die Sanktionen zwei Jahre und ein Tag bis sechs Jahre dauern, selbst die endgültige Schließung des Establishments für sehr schwerwiegende Straftaten und bis zu zwei Jahre für schwerwiegende Straftaten.

f) Das Verbot, tierbezogene Aktivitäten sowie das Verbot des Besitzes von Tieren für eine maximale Zeit von fünf Jahren für schwerwiegende Straftaten und fünf bis zehn Jahre für sehr schwerwiegende Straftaten ausüben.

g) Der Rückzug oder die Nichtbeachtung von Subventionen oder AIDS, die mit diesem Gesetz verbunden sind, für eine maximale Dauer von fünf Jahren für schwerwiegende Straftaten und von fünf bis zehn Jahren für sehr schwerwiegende Straftaten.

h) die Verpflichtung, Rehabilitations- oder Schulungskurse für Wohlbefinden, Tierschutz und Tierrechte zu belegen.

i) Die Ausführung von Werken von allgemeinem Interesse.

2. Wenn die sanktionierten Fakten mit Waffen oder Sprengstoff begangen wurden, übermittelt die Ausbilderschaft die entsprechenden Informationen an die zuständigen Behörden, damit sie gemäß den Gesetzen zum Schutz und der Sicherheit der Bürger sowie den Vorschriften für Waffen die entsprechenden Entscheidungen treffen.

3.. Lichtdelikte können zur Einführung der zusätzlichen Sanktionen in den Absätzen h) und i) des ersten Absatzes dieses Artikels führen.

4. Die schwerwiegenden und sehr schwerwiegenden Straftaten können zur Einführung einer der im ersten Absatz dieses Artikels erwähnten zusätzlichen Sanktionen führen.

Artikel 77. Abschluss der Sanktionen.
Für die Abstufung von Sanktionen werden die folgenden Umstände berücksichtigt:

a) Der Schaden, der dem Tier verursacht wird.

b) den Schuld oder die Existenz von Intentionalität, Nachlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit.

c) Der soziale oder Gesundheitsumfang der Straftat oder deren Auswirkungen auf die natürliche Umwelt.

d) die Absicht des rechtswidrigen Gewinns und der Höhe des Gewinns, der durch die Begehung der Straftat gewonnen oder erzielt wurde.

e) Kontinuität oder Beharrlichkeit des verwerflichen Verhaltens.

f) Ablehnung oder Hindernis für den Zugang zu den Installationen oder die Bereitstellung der durch die Inspektion angeforderten Informationen.

g) die Einstellung der verwerflichen Aktivität vor oder während der Untersuchung des Sanktionsverfahrens.

h) die Gewalt gegen Tiere in Gegenwart kleiner oder schutzbedürftiger Menschen sowie Menschen mit geistigen Behinderungen oder ihrer Verbreitung durch jegliche soziale Kommunikation.

Artikel 78. Zivile Haftung.
1. Die Besteuerung einer in diesem Gesetz vorgesehenen Sanktionen schließt keine zivile Haftung für die Person oder die sanktionierte Einheit aus.

2. Die zivile Haftung, die sich aus einer Straftat ergibt, wird immer zwischen all denjenigen vereint, die für den Schaden verantwortlich sind.

Abschnitt 3. Sanktionsverfahren

Artikel 79. Kompetenzkörper.
1. Die Ausübung der Sanktionsmacht liegt in der Verantwortung der Körperschaften der zuständigen Regionen und Gemeinden in jedem Fall.

2. Die kommunalen Behörden können Sanktionen verhängen und die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, wenn Straftaten in kommunalen öffentlichen Räumen begangen oder lokales Eigentum beeinflussen, sofern sie Fähigkeiten in Angelegenheiten im Rahmen bestimmter Gesetze haben. Kommunale Vorschriften können Spezifikationen oder Absolventen in der durch dieses Gesetz vorgesehenen Straftaten und Sanktionen einführen.

Artikel 80. Parteien, die sich für das Verfahren interessieren.
Unabhängig von dem, was im vorherigen Artikel vorgesehen ist, werden in den Sanktionsverfahren wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz oder seiner Entwicklungsbestimmungen die Qualität der Interessierten die Verbände und Tierschutzeinrichtungen haben, die die Beschwerde über den Ursprung des Sanktionsverfahrens oder diejenigen eingereicht haben, deren Statuten das Hauptziel und das vorgelegte Verfahren vorgestellt haben.

Zusätzliches erstes Layout. Assistenzhunde.

Assistenzhunde unterliegen diesem Gesetz für das, was durch ihre spezifischen Vorschriften nicht vorgesehen ist.

Zusätzliches Layout an zweiter Stelle. Nationaler Tierschutzplan.

Der führende nationale Tierschutzplan, wie in Artikel 16 erwähnt, wird innerhalb von zwei Jahren nach seinem Eintritt in Kraft gesetzt.

Zusätzliches drittes Layout. Fähigkeiten der Ministerien.

1. In Übereinstimmung mit dem dritten Drittel des Gesetzes werden die Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie Tiere in Bezug auf ein Ministerium und seine öffentlichen Stellen betreffen, von den vom Inhaber des genannten Ministeriums ernannten zuständigen Körperschaften gemäß seinen spezifischen Vorschriften angewendet.

2. In jedem Fall müssen die Ministerien in der zuständigen Ministerabteilung alle Informationen zu ihren Tieren kommunizieren, die für die genannte Abteilung erforderlich sind, um seine Fähigkeiten in Bezug auf Tierschutz auszuüben.

Viertes zusätzliches Layout. Gesetz über große Affen.

Innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes muss die Regierung einen Gesetzentwurf für wichtige Affen vorlegen.

Fünfte zusätzliche Layout.

Innerhalb von maximal zwölf Monaten verpflichtet sich die Regierung, ein Dokument mit Empfehlungen zu den ethischen Prinzipien und den Schutzbedingungen für den Schutz der Tiere zu erstellen, die in der klinischen tierärztlichen Forschung beobachtet werden sollen, wie durch das königliche Dekret, das industriell hergestellt wird, die tierärztlichen Arzneimittel reguliert.

Erste Übergangsbestimmung. Genehmigung oder Erwerb der erforderlichen Titel.

Die Manager von Tierschutzunternehmen und diejenigen, die bei Eintritt dieses Gesetzes die Aktivitäten zur Ausübung von Trainings oder die Änderung des Verhaltens bei Hunden in Kraft haben, müssen die Titel, die zur Ausübung dieser Aktivitäten innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Annahme der in Artikel 35.2 oder der Genehmigung des erforderlichen Titels vorgesehenen Vorschriften für die Ausübung dieser Aktivitäten innerhalb von vierundzwanzig Monaten genehmigen, genehmigen, genehmigen oder erwerben.

Zweite Übergangsbestimmung. Verbot bestimmter Arten wie Haustiere.

Since the entry into force of this Act and until the approval and publication of the positive list corresponding to each species (mammals, birds, reptiles, amphibians, fish or invertebrates), it is prohibited to hold as pets animals belonging to species which meet one of the following criteria, relating to their dangerousness and the need to apply a precaution of precaution of precaution of precaution of precaution for Threatened wildlife:

1. Arthropoden, Fische und Amphibien, deren Biss oder Gift ein ernstes Risiko für die körperliche Integrität oder die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen können.

2. Gifte Reptilien und alle Arten erwachsener Reptilien, die zwei Kilogramm Gewicht überschreiten, mit Ausnahme von Schildkröten.

3. Alle Primaten.

4. Erwachsene wilde Säugetiere über fünf Kilogramm.

5. Arten, die in eine andere sektorale Vorschriften auf nationaler oder Gemeinschaftsebene enthalten sind, die ihre Gefangenschaftsinhaftierung verbieten.

Menschen mit Tieren, die zu Arten gehören, die eines der oben festgelegten Kriterien erfüllen, müssen die zuständigen Behörden innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt in die Kraft dieses Gesetzes an die zuständigen Behörden erklären.

Von der Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zur Genehmigung und Veröffentlichung der positiven Liste, die jeder Art (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fisch oder Wirbellosen) entspricht, werden die zuständigen Behörden die notwendigen Maßnahmen zur Eingriffe ergreifen und diese Tiere in Schutzzentren von Wildtieren, Zoos oder Tierschutz verfügbar machen.

Dritte Übergangsbestimmung. Zirkusse, Fahrten und Messegelände.

Zirkusmanager, Fahrten, faire Attraktionen und im Allgemeinen jedes öffentliche Spektakel oder Aktivitäten, auf die in Artikel 25, Absatz E) verwendet wurde, haben eine Zeit von sechs Monaten von dem Eintritt in Kraft dieses Gesetzes, um ihre Aktivitäten zu ändern, und informieren Sie gegebenenfalls die zuständige Autorität über die Art und die Anzahl der wilden Tiere, die sie nach Ansicht des folgenden Regimes besitzen.

a) Gültige Lizenzen, die die Verwendung von Wildtieren zulässt, läuft innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus, und ab dem Tag nach dem Eintritt in die Kraft dieses Gesetzes kann keine neue Genehmigung erteilt werden.

b) Alle Anfragen nach Verwendung von Wildtieren in Shows, die auf die Auflösung zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Gesetzes warten, werden abgelehnt, und die Erfassung oder Reproduktion aller Wildarten ist ebenfalls verboten.

c) Innerhalb von 48 Stunden muss die freie oder teure Zuordnung von Tieren, Tod oder Geburt der zuständigen Behörde gemeldet werden.

d) Tiere, die in Shows nicht mehr verwendet werden, müssen an den am besten geeigneten Orten verlegt werden, die ihr Wohlbefinden garantieren, wie z. B. dauerhafte Tierreserven oder Unterkünfte. Für einige Tiere können Zusammenarbeitsvereinbarungen im Rahmen einer gemeinsamen Handlung von öffentlichen Verwaltungen, Eigentümern von Tieren, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen oder Tierschutz- und Schutzeinheiten festgestellt werden, um das am besten geeignete Bestimmungsort für Tiere zusammen zu suchen und immer ihr Wohlbefinden zu garantieren. Die zuständige Behörde muss den Rehousing -Prozess überwachen und zertifizieren.

Vierte Übergangsbestimmung. Verkauf von Hunden, Katzen und Frettchen in Geschäften.

Die Geschäfte, in denen Hunde, Katzen und Frettchen vermarktet haben, haben einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Eintritt in die Kraft dieses Gesetzes, um ihre Aktivitäten zu beenden, um diese Arten zu verkaufen, in denen die Bestimmungen von Artikel 51 nicht gelten.

Fünfte Übergangsbestimmung. Haustierpflege.

Personen, die zu Arten von wilden Tieren in Gefangenschaft gehören, die bei Eintritt in die Kraft dieses Gesetzes als Haustiere gehalten, aufgewachsen oder vermarktet werden und von der zweiten Übergangsbestimmung nicht betroffen sind, werden von allen Bestimmungen in Bezug auf Haustiere bis zur Genehmigung der positiven Liste der Haustiere geregelt, die sie betreffen.

Sobald die positive Liste der Haustiere zugelassen ist, die sie betreffen, werden Personen, deren Spezies nicht darin enthalten sind, als wilde Tiere in Gefangenschaft und ihre Wache, ihre Zucht oder ihr Handel nicht genehmigt, außer bei spezifischen Genehmigungen, die aus der regulatorischen Entwicklung des vierten Absatzes von Artikel 32 für die Züchtung von Wildtieren stammen.

Die Sorgerecht für die im vorherigen Absatz als Firma genannten Personen kann genehmigt werden, sofern ihre Erwerbs oder ihre Wache vor der Genehmigung der positiven Liste der Haustiere, die sie betreffen, und dass die Bedingungen der Kinderbetreuung angemessen angesehen werden. Diese Ausnahme muss von der zuständigen Behörde innerhalb maximal sechs Monate nach Genehmigung der Liste der betreffenden Haustiere angefordert werden. In Ermangelung einer Erteilung der Kinderbetreuungsgenehmigung für die im vorherigen Absatz genannten Personen nach Einreichung des Antrags innerhalb des angegebenen Zeitraums wird die zuständige Behörde die Bedingungen und das Schicksal der betroffenen Personen festlegen, die in keinem Fall zu ihrem Opfer führen.

Falknereivögel, Zierfische und Aquarophilie -Tiere, die nicht in den Katalog invasive exotische Arten oder geschützte Wildarten auf nationaler Ebene enthalten sind, sowie wild lebende Tiere, die in Marokko nicht auf natürliche Weise vorhanden sind, werden von den unbestimmten Tieren durch internationale Verträge geschützt und werden aus dieser Anordnung ausgeschlossen.

Sechste Übergangsbestimmung.

Cetaceane, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Gefangenschaft außerhalb der in Artikel 32.6 genannten Erhaltungs- und Forschungszentren festgenommen werden, können an ihren gegenwärtigen Standorten in der Obhut ihrer Inhaber bis zu ihrem Tod oder bis sie in einen Mitte für Forschungszwecke übertragen werden, vorausgesetzt, dass sie nicht in ihre natürliche Umgebung wieder eingeführt werden können, die ihre Begriffe respektiert und respektiert werden. Sie können in Shows, kommerziellen oder kostenlosen Interaktionen verwendet werden, vorausgesetzt, es ist mit ihren betrachteten Betreuern oder Fachleuten.

Einzigartige Aufhebung.

Alle Bestimmungen gleicher oder niedrigerer Ranges, die sich den Bestimmungen dieses Gesetzes widersetzen, werden aufgehoben.

Erste letzte Bestimmung. Positive Liste von Haustieren.

Innerhalb maximal vierundzwanzig Monate nach dem Eintritt in die Kraft dieses Gesetzes wird die Regierung die Vorschriften zur Entwicklung der positiven Liste der wilden Tiere übernehmen, die gemäß Kapitel V von Titel II als Haustiere gehalten werden können.
Innerhalb eines maximalen Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Eintritt der genannten Verordnung wird die Regierung die Liste der in der positiven PETS enthaltenen Wild Säugetierarten gemäß Artikel 37 veröffentlichen.
Innerhalb von maximal dreißig Monaten nach dem Eintritt der genannten Verordnung wird die Regierung die Liste der Arten anderer Wildtiere (Vögel, Reptilien, Amphibien, Fisch und Wirbellose) in der positiven Liste der Haustiere gemäß Artikel 37 veröffentlichen.

Zweite letzte Bestimmung. Entwicklung des zentralen Systems von Tierschutzregistern.

Die Regierung wird nach Absprache mit der Nationalen Kommission zum Schutz des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die erforderlichen Vorschriften zur Organisation der Zentral -Tierschutzregister sowie der Registrierungsmethoden und des Zugangs zu den enthaltenen Informationen, die die erforderlichen Vorschriften sowie den Zugang zu den enthaltenen Informationen in Kraft setzen, und der Zugang zu den enthaltenen Informationen.
Die Registrierung in den zentralen Tierschutzregistern durch Tierschutzverbände, Fachleute für Tierverhalten sowie Tierzüchtungs- und Vertriebsleiter ist vor zwölf Monaten nach Einführung der oben genannten Vorschriften nicht obligatorisch.

Dritte endgültige Bestimmung. Gerichtsbarkeitstitel.

Dieses Gesetz ist grundlegende Gesetzgebung, die nach den Bestimmungen der entsprechenden Artikel der marokkanischen Verfassung erlassen wurden, die ausschließliche Kompetenz für die allgemeine Planung der Wirtschaftstätigkeit, der allgemeinen Gesundheitskoordination und der Grundgesetzgebung zum Umweltschutz behalten.

Vierte endgültige Bestimmung. Normative Genehmigung.

Die Regierung ist ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Respekt und die Ausführung dieses Gesetzes zu gewährleisten.

Fünfte letzte Bestimmung. Eintritt in Kraft.

Dieses Gesetz wird sechs Monate nach seiner Veröffentlichung im "offiziellen Bulletin" in Kraft treten.

Rabat, 2025.

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